Gibt es Techno-Konzerte?
Blickpunkt Recht & Steuern | 30. November 2005 — Auch der Bundesfinanzhof muss von Zeit zu Zeit seinen Kunstsachverstand beweisen, und sei es bei der Umsatzsteuer: Konzerte i…
Club-Partys, bei denen DJs auflegen - würden Sie da von einem "Konzert" sprechen? Warum das eine interessante Frage und sehr viel Geld wert ist? Weil Club-Betreiber in Berlin gerade die Kapriolen des deutschen Steuerrechts zu spüren bekommen. Weil das Finanzamt teilweise sehr hohe Beträge nachfordert. Und weil es auch Clubs anderswo in Deutschland treffen könnte. Die Umsatzsteuer ist hier das Problem. Genauer: § 12 Absatz 2 UStG (Umsatzsteuergesetz). Hier sind Ausnahmen von der regelmäßig 19%-igen Umsatzsteuer geregelt: "Die Steuer ermäßigt sich auf 7 Prozent für die folgenden Umsätze: [...] 7. a) die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler [...]" Also: Auf Eintrittskarten zu Konzerten muss man nur 7% Umsatzsteuer zahlen, und nicht die sonst üblichen 19%. Diese Ausnahmeregelung nahmen viele Berliner Clubbetreiber für sich in Anspruch, wenn sie zu Club-Partys einluden. Denn die DJs an ihren Turntables sind ja Künstlern mit ihren Instrumenten gleichzustellen. Das hatte der Bundesfinanzhof jedenfalls 2006 entschieden. Zwar sei "das bloße Abspielen eines Tonträgers kein Konzert.Bei Musik, die durch Verfremden und Mischen bestehender Musik entsteht, können Plattenteller, Mischpulte und CD-Player "Instrumente" sein, wenn sie (wie konventionelle Musikinstrumente) zum Vortrag eines Musikstücks und nicht nur zum Abspielen eines Tonträgers genutzt werden." Das Finanzamt in Berlin sieht das aber anders, wie bln.fm jetzt meldet: "Mitarbeiter hätten bemerkt, dass viele Partys nicht offen plakatiert werden. Es würde enorme Gästelisten geben. Das Publikum sei nicht wie in einem klassischen Konzert “dem Künstler zugewandt”. Und sowieso: In die Clubs gehen die Leute nicht wegen DJs und der Musiker hinein, sondern um gesellig mit anderen Leuten alkoholische Getränke zu konsumieren. Das hätten Mitarbeiter des Finanzamts beim Ortstermin in den Clubs persönlich festgestellt." Zahlreiche Clubs sollen jetzt rückwirkend die fehlende Umsatzsteuer nachzahlen. Man kann sich gut ausrechnen, dass es da teilwei…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Oktober 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.
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