DJE Real Estate - der nächste Immobilien-Dachfonds wird abgewickelt!

Schadenersatz für Fondsanleger Nachdem bereits im Herbst 2011 der Immobilien-Dachfonds Premium-Management Immobilien-Anlagen (WKN A0ND6C), wie zahlreiche offene Immobilienfonds auch, aufgelöst wurde, teilt nunmehr ein weiterer Immobilien-Dachfonds, der rund 220 Mio. € schwere DJE Real Estate (WKN A0B9GC / ISIN LU0188853955) dasselbe Schicksal. Die Entwicklung war voraussehbar, denn der Fonds war unter anderem mit erheblichen Teilen in drei offene Immobilienfonds investiert, die aufgelöst wurden, nämlich Morgan Stanley P2 Value, TMW Immobilien Weltfonds und AXA Immoselect. Der DJE Real Estate wurde von einer Vielzahl von Banken und Sparkassen sowie der Mercedes-Benz Bank AG ihren Kunden mit dem Argument besonderer Sicherheit empfohlen. Bei der Beratung hat es unserer Ansicht nach diverse Mängel gegeben, die die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aussichtsreich erscheinen lassen. Schadenersatzklagen gegen Banken und Berater Wir vertreten zahlreiche Anleger, die sich an den krisengebeutelten offenen Immobilienfonds beteiligt haben. Dabei haben wir regelmäßig identische Beratungsfehler festgestellt. Für zahlreiche Mandanten haben wir zwischenzeitlich Klage gegen die beratende Bank oder ihre Berater eingereicht, um das angelegte Geld zurückzuholen. Fünf Punkte, in denen wir bei offenen Immobilienfonds regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben: Keine Information über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen: Keiner unserer Mandanten gab an, in der Beratung darüber informiert worden zu sein, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind. In unseren Augen insbesondere bei Anlegern, die auf regelmäßige Entnahmen angewiesen waren, ein krasser Beratungsfehler. Keine Information über bereits erfolgte Rücknahmeaussetzungen: Keinem unserer Mandanten wurde mitgeteilt, dass es seit Ende 2005 immer wieder Aussetzungen der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds gegeben hat. Zum Teil wurde Anlegern zur Zeichnung von Anteilen offener Immobilienfonds geraten, obwohl diese die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten. Die Anleger wurden über diesen Umstand "natürlich" nicht informiert. Keine Information über das Risiko von Verlusten bei der Liquidation des Fonds: Keiner unserer Mandanten wurde darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme grundsätzlich andauern kann und welche Verluste entstehen können, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft nach 2 Jahren den Fonds abwickeln muss. So wurden den Anlegern die auch bei offenen Immobilienfonds gegebenen Verlustrisiken verschwiegen. Stattdessen schildern alle unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und ihnen eine risikofreie Anlage suggeriert wurde. Keine Information über Provisionsinteresse des Beraters: Keiner unser…

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Themen: Immobilien , Immobilienfonds , Morgan Stanley , Real Estate , Mercedes Benz , Axa

Erschienen 18. Januar 2012 auf http://bankundkapitalmarktrecht.twoday.net/.

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Nittel - Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Heidelberg

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Kickback Zahlungen: Schadenersatz für Wertpapier- und Fondsanleger infolge von Banken verschwiegener Rückvergütungen

Die meisten Banken und Sparkassen stellen in ihrer Werbung die besondere Qualität ihrer Beratung heraus und werben so um das Vertrauen ihrer Kunden. Doch tatsächlich haben sie dieses Vertrauen in der Vergangenheit massiv missbraucht, manche tun dies noch heute. Sie empfehlen ihren Kunden Wertpapiere und Fondsbeteiligungen, ohne den Kunden darauf hinzuweisen, was die wesentliche Triebfeder ihrer Anlageempfehlung ist: Banken und Sparkassen erhalten regelmäßig den Ausgabeaufschlag (Agio) und zusätzlich Abschluss- und Bestandsprovisionen von den Emittenten der Produkte, die sie vertreiben. Der Kunde erfährt nur all zu oft nicht, wie er hintergangen wird.


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Aus und vorbei: Der offene Immobilienfonds AXA Immoselect wird abgewickelt. Anleger des AXA Immoselect werden im rahmen der Abwicklung Verluste erleiden. Anleger des AXA Immoselect, die nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben möchten, haben vielfach gute Aussichten, ihre Verluste im Wege des Schadenersatzes von ihrem Anlageberater bzw. der sie beratenden Bank zurückzubekommen.


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Spezial: Verjährung von Schadenersatzansprüchen von Anlegern offener Immobilienfonds

Hinweise zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen von Anlegern offener Immobilienfonds wie AXA Immoselect, DEGI Europa, DEGI Global Business, DEGI International, KanAm US Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, Premium Management Immobilien Anlagen, TMW Immobilien Weltfonds


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