“Diwok-Gruppe” spricht trotz eindeutiger Entscheidungen weitere markenrechtliche Abmahnungen aus

Wir berichteten hier und hier darüber, dass die Abmahnungen der direct.sports.de GmbH, Hauptstrasse 34, 94099 Ruhstorf vertreten durch Sandro Diwok, die wegen vermeintlicher Verletzungen der Marken “Stealth” oder “Hawk” bzgl. einer Vielzahl von Waren ausgesprochen wurden, von dem OLG Düsseldorf zutreffend und mit deutlichen Worten als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurden.

Weiterhin hat das Deutsche Patent- und Markenamt hat mit Beschluss vom 02.08.2010 die Löschung der Eintragung der Marke Nr. 307 068 64 – STEALTH wegen Bösgläubigkeit der Markenanmeldung angeordnet (DPMA, Beschluss vom 02.08.2010 – Az. 307 068 64 – S 136/08 Lösch – STEALTH).

All dies scheint jedoch die “Diwok-Gruppe” nicht davon abhalten, weitere Abmahnungen – diesmal für die Marke “MC” – auszusprechen.

Nunmehr werden die Abmahnungen im Namen der Stealth TI Ltd., Hauptstrasse 34 94099 Ruhstorf , deren geschäftsführender Direktor Herr Sandro Diwok ist, durch die Porta Patent- und Rechtsanwälte Tanja Zeiher und Waldemar Leitner ausgesprochen. Nachdem durch die “Diwok-Gruppe” in der Vergangenheit u.a. bzgl. so unterschiedlicher Warengruppen wie Schuhe, Fahrradsättel, Rucksäcke, Badeanzüge, Messer, Motorroller, Zahnschützer, Quads, Jacken Abmahnungen ausgesprochen worden sind, sind es nun Golfschläger, die nach Ansicht des Herrn Diwok, die Rechte der Gruppe verletzen.

Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung nunmehr ein Schadensersatz alleine…

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Themen: Marken , Abmahnung , Schadenersatz , Unterlassungserklärung , Gewerblicher Rechtsschutz , Dpma , Rechtsmissbrauch , Messer , Stealth , Markenanmeldung
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 6. Februar 2012 auf http://www.it-recht-deutschland.de.

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