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Dividendenstichtag

am 13.03.2006 von http://www.law-blog.de/

Die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn, sprich die Dividende. § 58 Absatz 4 AktG verbürgt dieses Recht. Da die Hauptversammlung einen Gewinnverwendungsbeschluss zu treffen hat, ist der Anspruch des Aktionärs vor der Hauptversammlung noch kein Geldanspruch, sondern ein Anspruch auf Herbeiführung dieses Beschlusses. Erst nach Beschlussfassung wandelt sich dieser in einen Geldanspruch um.
Während sich früher manche Aktie unter den sprichwörtlichen Kopfkissen der Aktionäre befand, liegen heute sämtliche Aktien überwiegend in Depots. Nur selten wird ein Aktionär mit einem der Aktienurkunde anhängenden Coupon seine Dividende bei der Gesellschaft anfordern. Aber auch das kommt vor.
Bei der Verwahrung von Aktien in Depots muss es demnach auf einen Stichtag ankommen, zu welchem Aktien eingebucht sein müssen, um dann in den Genuss der Dividendenzahlung zu kommen. Die Clearingstellen müssen ja wissen, an wen eine Dividende auszuzahlen ist.
Vor Inkrafttreten des UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechtes) wurde hier i.d.R. (durch Satzung konnte die Hinterlegungsfrist verkürzt werden) auf den Tag der Hinterlegung abgestellt, welcher in § 123 AktG a.F. normiert war und den siebten Tag vor der Hauptversammlung darstellte.
Das Hinterlegungserfordernis wurde durch das UMAG abgeschafft und durch eine Anmeldung ersetzt. In einem anderen Eintrag …

Tumulte bei T-Online

Handakte WebLAWg / Bei der Hauptversammlung von T-Online haben Aktionäre auch am zweiten Tag die Wiedereingliederung in den Telekom-Konzern scharf attackiert. Ein wütender Anteilseigner musste sogar von der Polizei abgeführt werden. T-Online hält Umtauschverhältn…

Dividendenstichtag, Erratum?

Law-Blog / Am 13. März 2006 hatte ich einen Eintrag zum Thema Dividendenstichtag in das Blog gestellt. Neben den Kommentaren, die direkt in das Blog gemacht wurden, erreichten mich auch Anrufe und Emails in meiner Kanzlei. Das Thema wurde hierbei ganz heftig d…

Nullausgleich für aussenstehende Aktionäre

Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einem jetzt verkündeten Urteil des Bundesgerichtshof kann es zulässig sein, wenn der einem Gewinnabführungsvertrag zustimmende Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft den Ausgleich für außenstehende Aktionäre auf 0,00 € f…

Kurz notiert: der Aktiensplit

Law-Blog / Die Volatilität einer Aktie hängt unter von der Höhe des Börsenpreises und damit vom Nennbetrag einer Aktie ab. Um die hoch gehandelten Aktien – früher bsp. MAN - handelbar zu machen, greifen viele Unternehmen zu einer besonderen Kapitalmaßna…

Die Hauptversammlung: Das UMAG und die Umsetzung

Law-Blog / Am 14.09.2005 habe ich begonnen, Themen rund um die Hauptversammlung in das Law-Blog aufzunehmen. Nach der Einführung, den Beiträgen zum Zeitplan, der Tagesordnung, und dem Versammlungsort möchte ich heute einen Beitrag gesondert zu den Neuerungen…

Die Hauptversammlung: Der Zeitplan

Law-Blog / Wie bereits in meinem Auftaktsbeitrag für die Beitragsserie „Rund um die Hauptversammlung“ bemerkt, ist die Aussage „nach der Hauptversammlung ist vor der Hauptversammlung“ durchaus ernst zu nehmen. Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit de…

Vereinfachte Kapitalherabsetzung und ihr betrieblicher Aufwand

Blickpunkt Recht & Steuern / In einem jetzt veröffentlichten Urteil musste sich der Bundesfinanzhof mit der Frage befassen, wie die bei einem Aktionär für den Aktienerwerb angefallenen Anschaffungskosten steuerlich zu behandeln sind, wenn die Aktien von der AG zumindest teilw…

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Arne Trautmann, Dr. Chr.Ostermaier

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