Disziplinarbehörde lobt Strafverteidiger

Das mußte ja mal gesagt werden:

Mit Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und nach erneuter Akteneinsicht reichte der Verteidiger des Beschuldigten eine umfassende Stellungnahme ein.

Die Bewertungen der anwaltlichen Einlassung durch Staatsanwaltschaft und zuständigen Richter überzeugen auch im Disziplinarverfahren, sodass ein weiterführendes Ermittlungsbedürfnis nicht vorliegt.

Quelle: Akte eines Disziplinarverfahrens, das nach d…

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Themen: Akte , Behörden

Erschienen 28. November 2011 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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