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Dissolutionsprobleme

am 10.06.2005 von Aktenvermerk

Der politischen Diskussion rund um Neuwahlen in Deutschland war zu entnehmen, dass eine vorzeitige Beendigung der Legislaturperiode die große Ausnahme zu sein scheint, bzw überhaupt nur mit Tricks (Misstrauensvotum oä) möglich ist. Diese Seite des Bundestags bestätigt das. Ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments kennt das deutsche Grundgesetz bewusst nicht.


Wie wäre das in Österreich? Viel einfacher

Artikel 29 B-VG. (1) Der Bundespräsident kann den Nationalrat auflösen, er darf dies jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlass verfügen. Die Neuwahl ist in diesem Fall von der Bundesregierung so anzuordnen, dass der neugewählte Nationalrat längstens am hundertsten Tag nach der Auflösung zusammentreten kann.

(2) …

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