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Disput für 15 Euro

am 21.11.2005 von http://www.jurabilis.de

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

die Nichtangabe von anzugebendem Vermögen beim Antrag auf ALG II führen zur Rückforderung zu Unrecht bezogener Leistungen, die während des Bezuges der Leistung durch Einbehalt erfolgen. Hinzu tritt eine Strafbarkeit wegen Betruges. Hierbei …

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