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Diskussionsentwurf für neue Muster-Widerrufsbelehrung

am 09.11.2007 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden

Dass die Musterwiderufsbelehrung des Gesetzgebers in der BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht - BGB-Informationspflichten- Verordnung) nicht korrekt ist, haben bereits mehrere Gerichte entschieden. Verschiedentlich sind sogar Abmahnwellen gegen Verwender der Musterwiderrufsbelehrung durchs Internet gerollt. Zwar hat zuletzt das OLG Hamburg entschieden, dass darin kein Wettbewerbsverstoß zu sehen ist, doch die Verunsicherung war und ist groß.
Diese Verunsicherung will jetzt das Bundesjustizministerium beseitigen und die BGB-InfoV neu fassen. Den Gesetzentwurf samt einer neuen Muster-Widerrufsbelehrung …

Vorher bei Rechtsanwalt Hänsch, Dresden

» Bundesregierung beharrt auf IP-Speicherung

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» WEG nur begrenzt rechtsfähig

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