Diskussion um das Depotstimmrecht
am 09.10.2007 von Unternehmensrechtliche Notizen
Der Deutsche Sparkassen– und Giroverband hat einen Vorstoß
zur „Deregulierung“ des Vollmachtstimmrechts der Kreditinstitute unternommen.
Die Banken sollen keine eigenen Vorschläge zur Stimmrechtsausübung mehr machen müssen.
Wenn der Depotkunde eine entsprechende Dauervollmacht erteilt hat, sollen die
Stimmrechte gemäß den Verwaltungsvorschlägen ausgeübt werden.
Baums lehnt
diesen Vorschlag in einem jüngst veröffentlichten Arbeitspapier im
Kern ab und plädiert für eine Förderung von anerkannten Aktionärsvereinigungen:
Dem Vorschlag der Verbände sollte in seiner gegenwärtigen Form nicht gefolgt werden.
Er würde voraussichtlich nicht zu einer maßgeblichen Erhöhung der Präsenzen führen.
Rechtspolitisch bedenklich erscheint, daß die Depotinstitute sich verpflichten, auf
der Basis einer Dauervollmacht mit einer u.U. in den Geschäftsbedingungen versteckten
generellen Weisung unbesehen den Verwaltungsvorschlägen zu folgen.
Überzeugend am Vorstoß der Verbände erscheint aber, daß künftig darauf verzichtet
werden sollte, daß jedes Depotinstitut, das Stimmrechte von Aktionären vertreten will,
entweder selbst Abstimmungsvorschläge erarbeiten oder die Vorschläge eines Zentralinstituts
oder Stimmrechtsberaters kostenintensiv prüfen …
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