Diskussion übers Leistungsschutzrecht

Schwer zu sagen, ob sie nun etwas gebracht hat, die Diskussion übers Leistungsschutzrecht Gottes Werk und Googles Beitrag – Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie gestern Abend in der Böll-Stiftung. Die Debatte krankt an zwei Problemen. Zum einen hätte im Koalitiosvertrag stehen können:

Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Es ist deshalb zu prüfen, ob das der Fall ist und, wenn ja, ob der Gesetzgeber sinnvollerweise etwas unternehmen soll und kann, um das zu ändern.

Aber so funktioniert Politik nicht. Stattdessen steht dort:

Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.

D.h. die Frage, ob es ein Leistungsschutzrecht geben soll, welchen Zweck es erfüllen könnte und ob es die richtige Antwort auf die richtige Frage ist, kann Verlagsvertreter Christoph Keese leicht abwehren mit der Antwort, darüber müsse man sich nicht mehr unterhalten, der Drops ist gelutscht. Das ist ein gewaltiger Lobbying-Erfolg der Verlage und ein Versagen der Politik.

Das zweite Problem ist, dass die Verlage alle konkreten Fragen danach, welcher Preis für ein Leistungsschutzrecht zu zahlen sein wird und wie es genau funktionieren soll, kontern mit der Aussage: Das kann man nicht sagen, da es noch keinen Gesetzesentwurf gibt, aber Sie können sicher sein, dass alles dufte sein wird.

Nicht die besten Bedingungen für eine Diskussion. Eigentlich lausige Bedingungen für eine Diskussion. Aber soll man sie deshalb nicht führen? Bei Twitter wurde sie schon als nutzlos bezeichnet, aber das ist mir zu einfach. Bei Carta heißt es in den Kommentaren:

Die gestrige Diskussion zum Leistungsschutzrecht hat die Diskussion darüber selbst ad absurdum geführt, was gut…

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Themen: Journalismus , Internet Governance , Internet-regulierung , Lobbyismus , Verlage
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 21. Januar 2010 auf http://immateriblog.de/.

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