Diskriminierung wegen des Geschlechts im Bewerbungsverfahren – Stellenanzeige und Auskunft – Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 05.09.2007, Az. 29 Ca 2793/07

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 5. September 2007 unter anderem über die spontane telefonische Auskunft eines Geschäftsführers im laufenden Bewerbungsverfahren zu entscheiden. Eine seit Inkrafttreten des AGG gefürchtete Falle.

Das Unternehmen hatte eine Stellenannonce folgenden Wortlauts aufgegeben: “Wir suchen erfolgsorientierte, branchenkundige Außendienst-Verkäufer für den Großraum Offenburg - Freiburg - Lörrach. Sie verfügen bereits über Kontakte zu unseren Kunden und sind ein Verkaufsprofi mit Leib und Seele. … Idealerweise sind Sie nicht älter als 45 Jahre.” Den Job bekam ein Mann, der älter als 45 Jahre ist.

Auch eine 52-jährige Industriekauffrau hatte sich auf die Stelle beworben. In einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Geschäftsführer erklärte dieser: „Ach ja, eine Frau, das ist ja interessant, dass sich auch einmal eine Dame bewirbt.” Auf Nachfrage der Bewerberin, die nicht nachvollziehen konnte was ihre Bewerbung mit ihrem Geschlecht zu tun habe bekam sie folgende Antwort: “Ja, wieso”, sie möge nochmals genau das Inserat lesen. Es überrascht nicht, dass das Arbeitsgericht der Auffassung war, die Stellenanzeige sei entgegen § 11 AGG nicht diskriminierungsfrei formuliert, sondern stelle ebenso wie die Reaktion des Geschäftsführers auf den telefonischen Anruf ein Indiz für eine Diskriminierung wegen des Geschlechts dar. Die Reaktion des Geschäftsführers stehe in keinem denkbaren Zusammenhang mit der telefonischen Nachfrage der Bewerberin.

Das Unternehmen habe aber nicht gegen das Gebot der Altersdiskriminierung verstoßen. § 11 i. V. m. § 7 Abs. 1 AGG verbiete die Ausschreibung von Arbeitsplätzen unter Verwendung von Alterskriterien als Differenzierungsmerkmal. Durch den Hinweis in der Anzeige, dass Bewerber “idealerweise nicht älter als 45″ sein sollten, wurde die Indizwirkung für eine unzulässige Diskriminierung ausgelöst. Durch die verwendete Wortwahl erscheint es, so das Arbeitsgericht Stuttgart, nicht ausgeschlossen, dass älteren Bewerbern damit signalisiert wird, sich nicht zu bewerben oder dass deren Bewerbungen eine geringere Chance hätten. Durch die Einstellung von drei über 45-jährigen Bewerbe…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Geschlecht , Bewerbung , Auskunft , Stuttgart , Stellenanzeige

Erschienen 16. November 2007 auf http://www.aggblog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf…

Entschädigung abgelehnt: Diskriminierung!

Handakte WebLAWg | 1. Juni 2006 — Das LAG Berlin hat in einer Entscheidung vom Donnerstag, d. 30.03.2006 eine Klage auf Entschädigung wegen geschlechtsbezogener …

Zur Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei der Einstellung

Recht und Alltag | 8. Mai 2006 — Das Landesarbeitsgericht Berlin hat in einer Entscheidung vom 30.03.2006 (Az.: 10 Sa 2395/05) eine Klage auf Entschädigung wege…

Stewardess als zu alt abgelehnt - 4000 Euro Entschädigung

andreas-buschmann.net | 3. Juli 2007 — Die Lufthansa lehnte die Einstellung einer 46-jährigen Stewardess wegen ihres Alters als “nicht zumutbar” ab. Die Ablehnung der…

Stewardess als zu alt abgelehnt - 4000 Euro Entschädigung

andreas-buschmann.net | 3. Juli 2007 — Die Lufthansa lehnte die Einstellung einer 46-jährigen Stewardess wegen ihres Alters als "nicht zumutbar" ab. Die Ablehnung der…

Nichteinstellung Wegen Schwangerschaft: Arbeitsgericht Stuttgart: Signifikante Statistik als Indiz für Diskriminierung wegen des Geschlechts - Urt. v. 26.4.2007, Az. 15 C…

AGGblog.de | 22. Januar 2008 — Gemäß § 3 Abs. 2 AGG liegt eine unzulässige mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts vor, wenn dem Anschein nach ein ne…

Haben wir keine anderen Probleme? Stellenanzeige „Geschäftsführer gesucht“ benachteiligt Bewerberin (Rechtsanwältin), bringt ihr r…

Depesche quinta essentia | 23. September 2011 — Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat am 13. September 2011 entschieden, dass eine Stellenanzeige, in der es in der Übers…

Einladung Zum Vorstellungsgespräch: Einladung zum Vorstellungsgespräch als Merkmal für Altersdiskriminierung?

Kanzlei Finkenzeller & Kollegen | 10. März 2009 — Kein Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden auf eine Stellenanzeige passenden Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Deshal…

Nicht geschlechtsneutrale Stellenanzeige - Keine Entschädigung bei Indizien für unernste Bewerbung

andreas-buschmann.net | 7. November 2006 — Ein Arbeitgeber schreibt eine Stelle mit der unzulässigerweise nur Frauen ansprechenden Stellenbezeichnung “Chefsekretärin/ A…

Arbeitsgericht Stuttgart: Schützt das AGG Ossis vor Diskriminierung?

JuracityBlog | 25. November 2009 — Sind “Ossis” eine Ethnie, diese Frage stellen sich “Die Welt” und Prof. Dr. Däubler vor dem Hintergrund eines aktuellen Rechtss…

Gleichbehandlungsgesetz ''Ethik ist ein Wettbewerbsvorteil''