Diskriminierung: Suche nach "Geschäftsführer" kostet 13.000 EUR extra

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2011, 17 U 99/10

Das OLG Karlsruhe sprach einer Bewerberin eine Entschädigung in Höhe von 13.000 EUR zu. Sie hatte sich erfolglos auf eine Stellenanzeige beworben. Der Anzeigentext lautete: “Geschäftsführer im Mandantenauftrag zum nächstmöglichen Eintrittstermin gesucht für mittelständisches … Unternehmen mit Sitz im Raum Karlsruhe”. Die Bewerberin war nebenberuflich als Rechtsanwältin zugelassen und hatte zuletzt bei einem Versicherungskonzern als Personalleiterin gearbeitet. Vor Gericht machte die sie eine Entschädigung in Höhe von rund 25.000 EUR wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung geltend.

Nachdem das zuständige Landgericht ihre Klage zurückgewiesen hatte, sprach das OLG eine Entschädigung in Höhe von ca. 13.000 EUR zu. Das OLG bestätigte ihr, dass die Stellenausschreibung gegen das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verstößt. Denn der Text der Stellenanzeige sei nicht geschlechtsneutral formuliert. Auch müsse sich der beklagte Arbeitg…

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Themen: Landgericht , Olg Karlsruhe

Erschienen 19. September 2011 auf http://www.arbeit-familie.de/blog/.

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