Disk und riminierung

einer meiner Lieblingsblogger, Kollege Reuter, kommentiert heute die Entscheidung des LAG Berlin Brandenburg (wofür ich mich bedanke, dann muss ich nicht selbst suchen) und argumentiert, der Gegenbeweis ließe sich nicht erbringen. Hintergrund: die Mitarbeiterin war nicht befördert worden und man begründete dies mit "Freuen Sie sich doch auf Ihr Kind". Ich sage: "Doch". Gegenbeweis: man legt einfach eine saubere, objektive Auswahl vor. Zitat aus dem Pressebericht: Zudem wurden ihr trotz Nachfrage keine konkreten Gründe für die Beförderung eines Kollegen genannt, obwohl ihrer Bewerbung zuvor Chancen eingeräumt worden waren. Ich bin mit dem BAG und dem LAG, wenn es tatsächlich so war, dass jede Form der Begründung durch "freuen" ersetzt wurde. In diesem Fall werde ich das Gefühl nicht los, das…

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Themen: Berlin Brandenburg , Reuter , Sage , Lag Berlin , RG
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 30. Juni 2011 auf http://mietmaul.blogspot.com.

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