Discovery aktiv

CK - Washington.   Das Ausforschungsbeweisverfahren der USA ist gefürchtet. Wie man es für ein deutsches Verfahren aktiv nutzt, wird oft übersehen. Dabei hatte schon 2004 der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten die Discovery auch für Ausländer freigegeben, nicht nur für Gerichte und Tribunale, sondern auch interessierte Personen. Wem im deutschen Prozess Beweise fehlen, die in den USA vermutet werden, kann sie…

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Themen: Anwalt , Discovery

Erschienen 21. März 2007 auf http://anwalt.us.

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