Disclaimer und kein Ende
am 01.10.2004 von http://www.rechtliches.de/winkelschreiberAus dem Impressum einer eigentlich sehr guten Website einer staatlichen Stelle (wer es genau ist, …
Disclaimer und kein Ende
der winkelschreiber / Aus dem Impressum einer eigentlich sehr guten Website einer staatlichen Stelle (wer es genau ist, soll gnadenhalber verschwiegen bleiben) zum Thema Linkhaftung:
Badenia - und kein Ende
Handakte WebLAWg / Die Deutsche Bausparkasse Badenia AG, Karlsruhe, zieht vor den BGH, um das gegen sie gerichtete Urteil des OLG Karlsruhe vom...
Weinhandelsabkommen und kein Ende
Rechtblog / Wie ich gerade lesen konnte, hat Aktenvermerk.at meine Berichte zum Weinhandelsabkommen mit den USA mit der Aussage kommentiert: Holger Kiefer schließt mit der Aussage, dieses “kaum beachtete Abkommen könnte das Ende des uns bekannten W
Ixplorer 5003: Online-Recht in Form einer monatlichen Science-Fiction-Hörspiel-Serie
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Benötigt jede, auch private, Website ein Impressum? Warum ist fast jeder Internet-Nutzer mit dem Fernabsatzrecht in Kontakt gekommen? Und was bedeutet Linkhaftung?Antworten auf diese und andere Fragen gibt die Kanzlei Dr. Bahr jetzt auf originelle W
Der Disclaimer - 10 Jahre unausrottbarer Schwachsinn
IP|Notiz / Unseren Lesern sei der Podcast der Kanzlei Dr. Bahr zum Thema Disclaimer an´s Herz gelegt. Eine schöne Polemik gegen sinnfreie Disclaimer-Neurosen des Netzes, etwa mit dem hinlänglich bekannten und ständig falsch zitierten Urteil des LG Hamburg,
Law-Podcasting.de: Der Disclaimer - 10 Jahre unausrottbarer Schwachsinn
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute ein Podcast zum Thema Der Disclaimer - 10 Jahre unausrottbarer Schwachsinn.Inhalt: Jeder kennt und hasst sie: Die Disclaimer auf Webseiten und bei E-Mails.Der heutige Podcast i
OLG Düsseldorf: Urheberbezeichnung im Impressum - Mit der Namensangabe im Impressum einer Broschüre unter den Stichworten Konzeption.Text.Regie kann der Ersteller von enthaltenen Beiträgen in üblicher Weise i.S.v. § 10 Abs. 1 UrhG als Urheb
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Mit der Namensangabe im Impressum einer Broschüre/eines Heftes unter den Stichworten Konzeption.Text.Regie kann der Ersteller von enthaltenen (Einzel-) Beiträgen in üblicher Weise i.S.v. § 10 Abs. 1 UrhG als Urheber bezeichnet sein. 2. Zwa
Mal wieder der LG-Hamburg-Disclaimer - peinlich!
RA J. Melchior, Wismar / Der unsinnige Disclaimer mit Hinweis auf das legendäre Urteil des LG Hamburg 312 O 85/98 vom 12. Mai 1998 findet sich wohl auf Tausenden von Internetseiten - immer frei nach dem Motto: Lieber gut kopiert als schlecht erfunden. Wie völlig s
Urheberrechtsmonopol und indirekte Linkhaftung
blat.antville: Simons Blawg / So staubtrocken das Thema anmutet, GALJ entfacht unter dem Titel Monopole erweitern mit einer Fülle von Links ein Feuerwerk an Gedanken: Brainstorming an einem heißen Eisen.
