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Disclaimer nach § 113a TKG

am 09.11.2007 von Panorama

Ich mache Sie hiermit darauf aufmerksam, dass nach § 113a (2) TKG die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telefondiensten speichern: 1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses, 2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone, 3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst,4. im Fall mobiler Telefondienste ferner: a) die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss, b) die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes, c) die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen, d) im Falle im Voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle, 5. im Falle von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses. Satz 1 gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind anstelle der Angaben nach Satz 1 Nr. 2 die Zeit- punkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht zu speichern. Außerdem haben die Anbieter von Diensten der elektronischen Post gem. § 113a (§) TKG zu speichern: 1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll- Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht, 2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen …

Gesetztesentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Der Entwurf der Bundesregierung vom 18.04.2007 zum Gesetz zur Neuregelung der TK-Überwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sieht in § 113a des Entwurfs zum Telekommunikationsgesetztes (TKG-E) eine Pflicht der Telekommunikatio…

Vorratsdatenspeicherung seit 01.01.2008

Paluka.de: Blog / Seit dem 01.01.2008 gelten die neuen Regeln für die Überwachung der Telekommunikation. Ab jetzt müssen Telefonanbieter Verbindungs- und Standortdaten speichern und 6 Monate lang aufbewahren. Für Internetprovider gilt noch eine Übergangsfrist bis…

Stell dir vor es ist Vorratsdatenspeicherung und keiner speichert!

Die herrschende Meinung / Das lawblog berichtet über eine Mitteilung des saarländischen DSL-Providers manitu, dass dieser bis 2009 keine Daten auf Vorrat speichert und damit die vom Gesetzgeber festgeschriebene Übergangszeit voll ausnutzt. Nur leider ist das im Fall…

Vorratsdatenspeicherung

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Der Deutsche Bundestag hat am 9.11.2007 mit der Regierungsmehrheit die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) in deutsches Recht beschlossen. Die Reglung soll – Ausnahme siehe unten – zum 1.1.2008 in Kraft treten. A…

Bundesjustizministerium : Ab 1.1.2009 darf gespeichert werden! - Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

MEDIEN INTERNET und RECHT / Der Deutsche Bundestag hat am 09.11.2007 die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) in deutsches Recht beschlossen. <br><br> Der Verabschiedung der EU-Richtlinie gingen lange, zähe Verhandlungen auf euro…

Vorratsdatenspeicherung

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Deutsche Bundestag hat heute die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) in deutsches Recht beschlossen. Nach diesem Gesetz sollen zwar nicht die Telekommunikationsinhalte gespeichert werden, wohl aber die Telekommun…

LG Berlin: IP-Speicherung auf Webseite rechtwidrig? - Die Speicherung der (dynamischen) IP-Adresse in Verbindung mit sonstigen Daten wie Datum und Uhrzeit des Zugriffs und abgerufene Datei bzw. Seite ohne sachlichen Grund ist rechtswidrig.

MEDIEN INTERNET und RECHT / Die Beklagte wird verurteilt, es künftig zu unterlassen, die nachfolgend aufgelisteten personenbezogenen Daten des Klägers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals ..http://www.bmj.bund.de. übertragen wurden, über das Ende des j…

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RA Philipp Munzinger

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