Dirk Niebel und die Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst

Die FDP hat mit Sicherheit derzeit genug Probleme (Chart 6 im Politbarometer). In dem kaum verhohlenen Anliegen, einfach auch mal was sagen zu wollen, hat Sascha Raabe (falls Sie ihn nicht kennen: Er zählt sich zur „Entwicklungshelferszene“ und ist SPD-Backbencher im Bundestag) Dirk Niebel, den Bundesminister für Entwicklung, jetzt auch noch angezeigt. Wegen „Untreue“ bei einem arbeitsrechtlichen Vorgang der Alltagsklasse – einer Stellenbesetzung.

Der Vorwurf: Herr Niebel habe eine Stelle für viel Geld ausgeschrieben, aber gar nie die Absicht gehabt, ein Stellenbesetzungsverfahren durchzuführen. Er habe die Stelle nämlich zuvor ohnehin der heutigen Inhaberin, Gabriela Büssemaker, versprochen. Alles nur eine Showveranstaltung also.

Lassen wir mal beiseite, dass es (nur vielleicht) ein bisschen arm ist, Wahlkampf und persönliche Fehden über den Staatsanwalt auszutragen. Kommt in den besten Vorgärten und Reihenhaussiedlungen vor. Lassen wir auch mal beiseite, wie man strafrechtlich denken müsste, um eine Stellenbesetzung zu kriminalisieren, die nicht den Ausschreibungsregeln entsprach. Herr Raabe wird es wissen, er hat zwei Jahre Jura studiert und da kommt man meist bis zum großen Strafrechtsschein.

Fragen wir uns lieber, was eigentlich falsch gelaufen sein sol. Da gibt es zwei Kontrastpunkte:

Auf der Sollseite steht, dass man Stellen im öffentlichen Dienst natürlich ordentlich besetzen muss. Das heißt, worüber wir uns hier oft und gerne lustig gemacht haben, aufgrund einer sprachlich unverständlichen Verschränkung in Artikel 33 Abs. 2 GG (oder was verstehen Sie unter einem „öffentlichen Amt“?), dass man nach der „Bestenauslese“ vorzugehen hat. Obwohl sich auch bei diesem Begriff jedem die Fußnägel aufstellen sollten.

„Bestenauslese“ heißt: Es muss ein sauberes Verfahren her. Bewerbungsgespräche, objektiver Vergleich von Personen und Qualifikationen, schriftlich dokumentierte Auswahlentscheidung für den besten Kandidaten. Das scheint – so die Anschuldigung – im Fall Büssemaker nicht stattgefunden zu haben. Und das kann eine Menge Geld kosten: Der unterlegene Bewerber, der eigentlich „besser“ war, kann die Stellenbesetzung per einstweiliger Verfügung stoppen. Er kann auch Schadensersatz bekommen, wenn die Stelle endgültig besetzt ist und er ausgebootet wurde. Da kommt viel zusammen.

Aber nur potenziell, und das ist die Habenseite. Was wirklich auffällt: Hätte es andere Bewerber gegeben, die tatsächlich „besser“ waren oder sich dafür hielten, dann – ja, dann gäbe es ja solche Konkurrentenklagen (oder es hätte sie gegeben), und dann gäbe es auch Schadensersatzklagen. Vor allem, wenn – wie…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Jura , Bundestag , GG , Schadensersatz , Bundesminister , Entwicklungshilfe , Dirk Niebel , Konkurrentenklage , Alltag IM Arbeitsrecht , Stellenbesetzung , Gabriela Büssemaker , Sascha Raabe

Erschienen 28. Januar 2012 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Unpassende Kandidaten

Handakte WebLAWg | 22. Februar 2007 — Heutzutage wird es immer schwieriger, für eine leitende Stelle in einem Unternehmen eine geeignete Führungspersönlichkeit zu fi…

Kein Erkenntnisgewinn wegen anwaltlicher Fehlleistung (vulgo: “Klatsche”)? Zur Auswahl von Bewerbern an kirchlichen Fachhochschule…

reuter-arbeitsrecht.de | 13. Oktober 2010 — Viel interessanter, als es scheint: BAG, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 (PM). Der Fall klingt für Viele nach Ni…

Einstellungsanspruch bei der Konkurrentenklage?

reuter-arbeitsrecht.de | 3. September 2009 — ”Konkurrentenklagen” sind - bereits sprachlich - ein absolut einzigartiges und sehr typisch deutsches Phänomen. Es darf angeno…

Rechtsmittel Gegen Stellenbesetzung: Konkurrentenklage: Stellenbesetzung vor Abschluss des gerichtlichen Eilverfahrens ist unzulässig

andreas-buschmann.net | 1. November 2006 — Bei einer Beförderungskonkurrenz kann ein Beamter, der nach dem Willen des Dienstherrn nicht zum Zuge kommen soll, vorläufigen …

Aus Fehlern kann man lernen, muss man aber nicht

Stuttgart Inkasso | 21. Juli 2011 — Es kommt immer ieder vor, dass man eine Forderungssache übertragen bekommt und man sich fragt, woher man den Namen des Schuldne…

Streit um den zukünftigen Berliner Polizeipräsidenten

Rechtslupe | 9. Dezember 2011 — Die Stellenbesetzung des Polizeipräsidenten in Berlin mit dem vorgesehenen Bewerber ist nach einer Entscheidung des Verwaltungs…

BEAM! ME! UP! SCOTTY!

LAW OBSERVER | 22. April 2010 — Manchmal beflügelt selbst das nüchternste Juristendeutsch die Phantasie. Also: Entspannen Sie sich, stellen Sie Ihre Stuhllehne…

Das erste Mal in Robe

Rechtseinblicke | 4. Juli 2008 — Mich hat es diese Woche also das erste mal getroffen: ich musste Sitzungsvertretung machen. Der weiße Langbinder saß perfekt, d…

Es kommt drauf an

firstlex-blog | 31. Januar 2010 — Ich hoffe, Sie haben keine Aktien mehr. Nicht, weil Sie darum betrogen worden sind oder weil Ihre Aktien wertlos geworden si…

Zur Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei der Einstellung

Recht und Alltag | 8. Mai 2006 — Das Landesarbeitsgericht Berlin hat in einer Entscheidung vom 30.03.2006 (Az.: 10 Sa 2395/05) eine Klage auf Entschädigung wege…

GG - Einzelnorm
Niebels Personalauswahl: "In Ettlingen lachen sich die Leute halbtot"

Entwicklungsminister Dirk Niebel hat die FDP-Politikerin Gabriela Büssemaker angeheuert, nun hagelt es Kritik an der Postenvergabe. Kein Wunder, die frühere Oberbürgermeisterin von Ettlingen fiel in der Vergangenheit vor allem durch Skurrilitäten und Negativschlagzeilen auf.


Polizeipräsident soll neu ausgeschrieben werden - Nachrichten Newsticker