DIPLOM-JURIST
LawBlog | 21. März 2005 — An anderer anderer Stelle wird in den Kommentaren über den Titel “Diplom-Jurist” diskutiert. Diesen neuen Hochschulgrad kann …
Udo Vetter findet den “Dipl.-Jurist” so toll, dass er ihn sich auch gerne besorgen würde.
Das freut mich natürlich, vor allem nach den Spötteleien, die immer mal wieder von Alexander lesen musste (z.B. hier in den Kommentaren) . Trotzdem glaube ich, dass der Titel vor allem für Nicht-Volljuristen (wie mich) sinnvoll ist - nicht, um damit anzugeben, das ist sowieso zwecklos - sondern um anderen Juristen zu zeigen, dass man immerhin das erste Examen bestanden hat. Mich “geprüfter Rechtskandidat” nennen zu müssen, finde ich hirnrissig. Student bin ich nicht mehr, und Referendar bin ich noch nicht.
Spätestens mit Beginn werde ich vermutlich nicht mehr “Diplom-Jurist” nennen, sondern “Rechtsreferendar”. Nach bestandenem 2. Examen dann auch eher “Assessor” bzw. “Rechtsanwalt” (falls ich denn einer werden sollte). Gefällt mir dann doch besser.
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