Rundfunkgebührenpflicht Befreiung: Zur
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Bezug eines Zuschlags zum Arbeitslosengeld II
Recht und Alltag | 2. April 2007 — Die 27. des Verwaltungsgerichts (VG) hatte in zwei Verfahren mit Urteilen vom 28.03.2007 (Az.: VG 27 A 25.07 und …
Recht für Verbraucher | 29. März 2007 — Klagen auf Befreiung von den Rundfunkgebühren bei Bezug eines Zuschlags zum
Arbeitslosengeld II gemäß § 24 SGB II erfolgreich Die …
Recht und Alltag | 1. November 2007 — Im Termin am 31. Oktober 2007 hat sich der 14. des Bundessozialgerichts erstmals mit dem zum II…
Rechtslupe | 30. Juni 2010 — Steter Tropfen höhlt den Stein. Stets bringt die Missbrauchsgebühr.Derzeit vermeldet das
Bundesver…
RECHTaktuell | 19. März 2009 — Da man auch mit Bürocomputern empfangen kann, verlangt die GEZ von manchen Arbeitgebern bzw. Dienstherren Rundfunkgebü…
JuracityBlog | 8. Dezember 2009 — Eine (Entlassungsentschädigung) ist auch dann voll auf das Arbeitslosengeld II (ALG II)
anzurechnen, wenn die Abfindu…
Arbeitslosengeld 1 Neubrandenburg:
Kindererziehungszeit begründet nicht in jedem Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld
Recht und Alltag | 5. Dezember 2006 — Das Sozialgericht (SG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 29.09.2006 (Az.: S 25 AL
87/05) entschieden, dass während des Bezugs von …
Rechtslupe | 11. Dezember 2008 — Bereits vor einem Jahr hatte der Bundesfinanzhof in einem Urteil zur
umsatzsteuerlichen Behandlung von Verm??gensverwaltungen…
Rechtslupe | 25. August 2009 — Erhäalt ein Empfänger von Arbeitslosengeld II hierauf wegen des vorherigen Bezugs von
Arbeitslosengeld noch Zuschläge, so kann …
beck-blog | 13. Dezember 2010 — Sie ist nichteheliche Mutter und verlangt von dem Vater ihres Kindes Unterhalt nach §
1615 l BGB. Sie bezieht aber auch Elter…
Urteil:
Hartz IV bedeutet nicht immer GEZ-Befreiung
Auch Hartz-IV-Empfänger sind unter bestimmten Voraussetzungen nicht von der Rundfunkgebühr befreit. Bekommen sie zusätzliche
Sozialleistungen, müssen sie die Gebühren selbst zahlen. Dieses Urteil gilt auch, wenn die Empfänger benachteiligt werden, also
die Gebühren höher sind als die Zuschläge.