Strafrechtler fordern Gesetz für Sterbehilfe
Handakte WebLAWg | 6. Dezember 2005 — Der leitende Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, Dr. Andreas Brunner, hat sich für einen konsequenten Stopp des Sterbetourismu…
Die Sterbehilfe-Organisation Dignitas führt seit einigen Wochen Sterbebegleitungen mit Helium durch. Zu diesem Zweck stülpen sich Sterbewilligen einen Plastiksack über den Kopf, in den anschliessend das Gas hineingepumpt wird. Dies bestätigt der Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, Andreas Brunner, gegenüber dem “Regionaljournal Zürich-Schaffhausen” von Radio DRS.
Helium ist im Gegensatz zum bisher verwendeten Natrium-Pentobarbital rezeptfrei. Darin liegt für Brunner ein Hauptproblem der neuen Methode, denn mit dem Luftballongas kann Dignitas jegliche ärztliche Kontrolle umgehen. Er drängt auf gesetzliche Regeln. Es sei nötig, dass nun endlich ein griffiges Gesetz erlassen werde, sagte Brunner. Es gehe nicht um ein Verbot des Sterbetourismus, sondern um klare Regeln.
Wie Brunner weiter bestätigt, nimmt Dignitas sämtliche Sterbebegleitungen neu auf Video auf und stellt die Aufnahmen der Staatsanwaltschaft zu. So will Dignitas ihr korrektes Handeln belegen. Für die involvierten Behörden stellen die aufgenommenen Vorgänge dagegen eine grosse Belastung dar. Denn die Sterbewilligen würden sich nach der Zufuhr des Gases oft noch mehrere zehn Minuten zuckend bewegen, wie Brunner sagte. Das bis anhin verwendete Medikament Natriumpentobarbital ist laut Brunner das geeignetere Sterbemittel.
“Fast nicht zumutbar” oder “rasch und schmerzlos”? (…)
Quelle: 20min vom 18.03.2008
Erschienen 18. März 2008 auf http://log.handakte.de/.
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