Digitale Strafen

Dass Handlungen im Cyberspace sehr reale Strafen nach sich ziehen können (z.B. Geld- oder Gefängnisstrafen), dürfte inzwischen auch dem letzten Computerstraftäter klar sein – auch wenn die Täter (zum Teil zu Recht) davon ausgehen, dass die Chancen, entdeckt zu werden, in der Regel recht gering sind. In England wird jetzt über weitere Strafmaßnahmen nachgedacht.

In der UK Cyber Security Strategy wird u.a. ausgeführt, dass Richter in England ermutigt werden sollen, zukünftig bei online begangenen Straftaten (neben den regulären Strafen) verstärkt auch Online-Sanktionen zu verhängen. Hierzu gehören z.B. die Überwachung oder Einschränkung des Internetverkehrs nach der Haftentlassung, etwa um zu verhindern, dass eBay-Betrüger Online-Auktionen nutzen oder dass Cyber-Stalker zum Schutz der Allgemeinheit nur eingeschränkten Internetzugang erhalten. Diese Maßnahmen sind bereits nach geltendem britischen Recht möglich.

Darüber hinaus sollen zukünftig so genannte “cyber-tags” eingeführt werden. Darunter versteht die Regierung offenbar bestimmte Verhaltensweisen einer verurteilten Person im Internet, die Indikator dafür sein sollen, dass diese sich nicht an die gerichtlich vorgegebenen Verhaltensweisen hält (z.B.: ein verurteilter Betrüger stellt erneut Artikel auf eBay ein, obwohl der Richter dies untersagt hat). In diesem Fall soll automatisch die Polizei oder der Bewährungshelfer informiert werden. The Register spekuliert diesbezüglich schon über Twitter- und Facebook-Verbote für einschlägige Täter.

England hatte bereits im Jahr 2010 mit der Three-Strikes-Regelung als eines der ersten Länder Online-Sanktionen eingeführt. Das Three-Strikes-Modell erlaubt es, den Internet-Zugang mehrfach ertappter Urheberrechtsverletzer zu sperren oder die Bandbreite zu drosseln, um auf diese Weise künftige Taten zu unterbinden. Auch in Frankreich gibt es seit 2009 ein derartiges Verfahren. Angeblich droht dort momentan 60 Nutzern die letzte Stufe dieses Verfahrens.

Betrachtet man die Geschwindigkeit, mit der gefordert wurde, die englischen und französischen “Innovationen” (trotz aller Kritik) auch auf Deutschland zu übertragen, so dürfte es nicht lange dauern, bis auch hierzulande die ersten Forderungen nach “Online-Sanktionen” laut werden.

Sinnvoller erscheinen da die Begleitmaßnahmen, die nach der Cyber Security Strategie ebenfalls geplant sind. So sind etwa allgemeine Informationskampagnen vorgesehen, mit der grundlegende Sicherheitsmaßnahmen der breiten Bevölkerung und in der Privatwirtschaft vermittelt werden sollen. Nach Auffassung der br…

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Themen: Ebay , England , Cyberspace , Three Strikes , Stalker , Facebook , Twitter , Internetsperre , Urheberstrafrecht , Cyber-tag , Cybercrime Konvention , Cybersecurity , Three-strikes-modell , UK Cyber Security Strategy
Rechtsgebiet: Strafprozessrecht

Erschienen 10. Dezember 2011 auf http://www.cybercrimeblog.de.

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