Banken und Recht
Obiter Dictum | 17. Oktober 2005 — Im Lawblog von Udo Vetter gibt es gerade eine interessante Diskussion zum Thema Banken und kuriose Rechtsansichten. Es ist traurig…
Der österreichische Gesetzgeber hat einige (großteils bisher allerdings nicht von Erfolg gekrönte) Anstrengungen unternommen, um der sogenannten ”Digitalen Signatur” zum Durchbruch zu verhelfen. Eines der vielleicht subtilsten Mittel war es, elektronisch versandten Rechnungen nur mehr mit digiatler Signatur die USt-Abzugsfähigkeit zuzuerkennen. Wer also seine Rechnungen nicht postalisch versenden möchte, braucht eine Signatur.
Eigentlich kein Problem, sollte man meinen: faktisch jede Bankomat-Karte, oder auch die Sozialversicherungskarte “e-card”, verfügt über den notwendigen Chip bzw das notwendige Zertifikat, das “nur noch” freigeschaltet werden muss. “Nur noch”: Nachdem man sich durch die furtchtbar schlecht strukturierte Webseite von A-Trust durchgekämpft hat um einen “RO” (Registration Officer) in seiner Nähe zu finden, ruft man (als gelernter Österreicher) natürlich an, um die Informationen, die sich auf der Webseite finden, zu verifizieren.
Wenn Sie a.sign Premium auf Ihrer Bankomatkarte aktivieren lassen wollen suchen Sie sich einfach die Ihnen am besten gelegene Registrierungsstelle aus und besuchen diese persönlich mit Ihrer aktivierbaren Karte und einem der oben angeführten Ausweise zur Aktivierung (bitte jeweils die Hinweise zur Terminvereinbarung mit der Registrierungsstelle beachten).
Nach Eingabe der Postleitzahl bekomme ich drei Stellen in der näheren Umgebung: eine Bank, mit der ich aber keine Geschäftsbeziehung unterhalte, und zwei Notare. In allen Fällen der Hinweis “Terminvereinbarung für Registrierung EMPFOHLEN” (nicht “NOTWENDIG”, wohlgemerkt, denn auch das gibt es.)
Der Anruf beim ersten Notar: Man habe das noch nie gemacht, sowieso könne das nur der (gerade abwesende) Substitut, und den versprochenen Gutschein zum geförderten Bezug eines Chipkartenlesers (A-Trust und das Finanzministerium schießen je 5,-- Euro zu) gibt es leider auch nicht.
Anruf bei Notar Nummer 2, Dr. Günter Brunhölzl aus Mödling: Ja, man habe das schon einmal (sic!) gemacht (klingt vielversprechend). Man biete das aber ausschließlich für von der Notar-Treuhandbank ausgestellte Karten an. Ungläubiges Nachfragen, man sei schließlich in der Liste der zertifizierten “Registration Officers” geführt? Nein, Karten von anderen Unternehmen seien von diesen zu zertifizieren. In anderen Worten: Man hat es einfach nicht nötig, sich mit derlei Kleinkram abzugeben.
Stellen Sie sich vor, 50.000 Bank Austria Kunden kommen zu uns um ihre Karte freischalten zu lassen ...
Ja, und? Schließlich ist das eine Dienstleistung, für die auch bezahlt wird, und wer das nicht möchte soll sie eben einfach nicht anbieten, wie das etwa der dritte Notar in der Stadt tut. Also, Anruf bei der Bank; der Herr am anderen Ende ist sehr freundlich: Ja, man könne Karten, auch solche von anderen Banken, freischalten lassen, die Gebühr sei die auf der Homepage angegebene (einmalig 13,-- Euro), man müsse aber einen Termin vereinbaren, Mittwoch Vormittag oder Donnerstag Nachmittag (Soviel zum Thema “EMPFOHLENe Terminvereinbarung"). Ob man den Gutschein für den Cardreader bekommen? Das wisse er nicht, die Kollegin ... (to be continued)
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Obiter Dictum | 17. Oktober 2005 — Im Lawblog von Udo Vetter gibt es gerade eine interessante Diskussion zum Thema Banken und kuriose Rechtsansichten. Es ist traurig…
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