Abmahnanwälte Verraten Sich Selbst: Abmahnanwälte verraten sich selbst
LawBlog | 17. November 2009 — Den deutschen Filesharing-Abmahnern dürften unruhige Tage ins Haus stehen. Nun ist (bei WikiLeaks und gulli.com) nämlich – endl…
Vielleicht hätten die jemand fragen sollen, der sich auskennt. Das war meine erste Reaktion auf die Pressemitteilung, mit der sich die Filesharer-Abmahnzentrale DigiProtect zu einem verräterischen Fax eines ihrer Vertragsanwälte äußert.
In diesem Fax, dessen Echtheit DigiProtect jedenfalls nicht in Abrede stellt, hatte der Frankfurter Anwalt einem englischen Kollegen eingehend erläutert, wie das Geschäftsmodell Massenabmahnung funktioniert. Dabei hatte er unter anderem zu verstehen gegeben, dass vor allem einer zu schonen ist: der Rechteinhaber, von dem DigiProtect den Auftrag zur Überwachung von Tauschbörsen erhält. Der Rechteinhaber werde grundsätzlich nicht mit Kosten belastet. Das ist problematisch. Wieso, habe ich hier erläutert.
Bis zu Punkt 6 enthält die Pressemitteilung nur Blabla, das mit der Problematik nichts zu tun hat. Dann wird es jedoch interessant. So heißt es:
DigiProtect tritt prinzipiell gegenüber Abzumahnenden konsensorientiert auf, indem es diesen bei der ersten Kontaktaufnahme mittels einer Abmahnung eine Einigung auf dem Vergleichswege anbietet…
Dieser “Vergleichs”betrag beträgt für Filme und Musik normalerweise 400 bis 600 Euro. Nur bei Pornos darf es gerne auch mal etwas mehr sein. Richtig interessant wird die Aussage aber in Zusammenhang mit folgendem Satz:
Das im Vergleichswege übermittelte Angebot ist so kalkuliert, dass die Kosten bzw. Ansprüche aller am jeweiligen Abmahnverfahren Beteiligten damit abgegolten werden können.
Das klingt jetzt dummerweise so, als würde DigiProtect genau den seit langem gehegten Verdacht bestätigen, welchen das Fax des Frankfurter Anwalts noch bekräftigt hat. Dass es nämlich keine Verpflichtung der Auftraggeber gibt, die horrenden Gebühren selbst zu erstatten, welche den Abgemahnten in Aussicht gestellt werden, sollten sie den Vergleich nicht annehmen. Für diesen Fall wird nämlich ganz schnell und brutalstmöglich eskaliert und mit Streitwerten v…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. November 2009 auf http://www.lawblog.de.
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