Dieter Bohlen darf straflos Polizisten duzen - Wir auch?
am 08.02.2006 von strafblog
Wie heute in diversen Zeitungen und Online-Nachrichten zu lesen ist, hat das Landgericht Hamburg den Erlass eines Strafbefehls gegen Dieter Bohlen wegen Beleidigung eines Polizisten, der sich wegen Duzens in seiner Ehre angegriffen fühlte, abgelehnt und damit die Entscheidung eines Amtsrichters, der das genauso gesehen hatte, bestätigt. Da der liebe Dieter bekanntermaßen jeden duze, könne dies nicht als Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung verstanden werden, meinte das Gericht. Es sei nicht als Beleidigung, sondern allenfalls als Unhöflichkeit zu werten.
Recht hast du damit, liebes Landgericht. Warum ist der Beamte auch gleich so empfindlich. Schließlich duze ich das Landgericht auch, ohne mit einem Strafantrag zu rechnen. Aber im Ernst: In einer Zeit lockerer Umgangstöne halte ich das Duzen erwachsener Menschen auch ohne deren ausdrückliche Erlaubnis in der Regel nicht für strafwürdig. Es entspricht in vielen Kreisen dem Umgangston. Nicht nur bei uns in Deutschland. In Spanien beispielsweise duzt sich fast jeder. Nur ältere Menschen werden gesiezt oder Menschen, die aufgrund ihrer herausgehobenen Position besondere Ehrerbietung genießen. Für eine Frau in mittleren Jahren kann es da schon mal beleidigend wirken, wenn wann sie siezt, weil sie sich dann zum alten Eisen gehörig fühlt.
Ich erinnere mich dunkel an den vor ziemlich vielen Jahren in allen Fachzeitschriften veröffentlichten Fall einer Marktfrau, die wie Dieter Bohlen auch jeden duzte und dann rechtskräftig wegen Beleidigung eines Polizisten, bei dem sie auch keine Ausnahme gemacht hatte, verurteilt wurde. Ich habe schon damals darüber den Kopf geschüttelt.
Aber Vorsicht: Wenn du, lieber Blogleser, morgen einen Polizisten oder eine andere Amtsperson duzst, kann´s dir anders ergehen als dem Dieter. Von dir weiß schließlich nicht jedermann, dass du ein Rüpel bist und keinen Respekt vor niemandem hast. Da findet sich möglicherweise schon ein Richter, der dich verurteilt.
(Ich stelle mir gerade die Frage, wie man sich im Falle einer einschlägigen Anklage taktisch richtig vor Gericht verhalten sollte. Wenn der Angeklagte den Richter duzt, beweist er damit ja einerseits, dass das zu seinen üblichen sprachlichen Gepflogenheiten gehört und nicht beleidigend gemeint sein kann. Andererseits, wenn der Richter sich dann beleidigt fühlt, wird er glauben, dass es auch so gemeint ist. Siezt man den Richter wiederum, wird er vielleicht nicht glauben, dass das Duzen zum alltäglichen Sprachgebrauch des Angeklagten gehört und ihn deswegen verurteilen. Am besten lässt man als Verteidiger den Angeklagten gar nicht reden und gibt für ihn eine Erklärung ab. Dann kann der Richter sich aussuchen, ob er vom Angeklagten lieber geduzt oder gesiezt worden wäre.)
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
Alle Leute, die sich gemüßigt sehen, andere Erwachsene zu duzen, haben die Stufe der geistigen PräInfantilität noch nicht hinter sich gelassen...
Der Verfasser ist dafür, ausübende Anhänger dieser RespektlosigkeitsIdeoogie zu entmündigen, um deren Vermögen den legalen Menschenrechtsrganisationen zur Verfügung zu stellen:
Erst wird man geduzt, anschließend werden einem die Menschenrechte aberkannt; es gibt ja solche perversen Zeitgenossen, die setzen auch bei Primaten Menschenrechte voraus, und klagen diese tatsächlich bei diversen Gerichtshöfen aktiv ein; sicher müssen wir dann diese siezen, um keine intellektuelle Befindlichkeitsstörung auszulösen, was vor dem Kadi enden könnte...
Der Wert des Menschen als subjektive Person mit nicht hinterfragbarer Würde gerät durch diese Gleichmacher
unter die Räder...
Die Anrede "Sie" ist Ausdruck einer gewachsenen Kultur des Respekts innerhalb der Menschheit; läßt man das jedoch kollektiv weg, dann entwickelt sich die Menschheit wieder zurück zu gröhlenden Höhlenmenschen:
Mehr sag ich leider nicht, sonst habe ich juristisch mit einem Yeti zu tun; der findet doch für alles einen nützlichen Richter...
Ach Du dickes Ei, wie verklemmt kann Mensch eigentlich sein? Wie verbissen und in seinem jurostoschen Wahnsinn verstrickt, um ein Dutzen strafrechtlich zu belangen. Absoluter Schwachsinn hoch drei.
Klaro, mag ja unhöflich sein, aber jemanden deswegen vor Gericht ziehen zu können, ist so absurd, das es schon nicht mal mehr witzig ist.
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