Dienstwagenbesteuerung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen auch privat nutzen können, müssen monatlich 1 % des Listenpreises versteuern. Kann der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich dieser Wert monatlich um 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Alternativ dazu können auch die gesamten und belegten KFZ-Aufwendungen auf die privaten Fahrten, auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und die übrigen Fahrten verteilt werden. Die Versteuerung erfolgt dann nach dem jeweils konkreten Wert. Voraussetzung hierfür ist aber die Führung eines Fahrtenbuches. Ohne Fahrtenbuch können Arbeitnehmer die Dienstwagenbesteuerung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von monatlich 0,03 % des Listenpreises nur unter engen Voraussetzungen vermeiden. Dies zeigt sich in einem jetzt veröffentlichten Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Kassel. (more…)

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Themen: Arbeitnehmer , Dienstwagenbesteuerung Arbeitnehmer

Erschienen 14. Juni 2007 auf http://www.meisen.info.

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