Dienstwagen mit Privatnutzungsbefugnis bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit (BAG, Urteil vom 14.12.2010 - 9 AZR 631/09 -)

Die Gebrauchsüberlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung ist steuer- und abgabenpflichtiger Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts und damit Teil der Arbeitsvergütung als Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung.

Das BAG hat entschieden, dass die Gebrauchsüberlassung eines Pkw zur privaten Nutzung damit regelmäßig nur solange geschuldet ist, wie der Arbeitgeber zur Zahlung von Arbeitsentgelt verpflichtet ist. Dies ist für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, in denen die Entgeltfortzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers geendet hat und sich der Arbeitnehmer z.B. im Krankengeldbezug befindet, nicht der Fall.

Damit kann …

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Themen: Schadenersatz , Dienstwagen , Karlsruhe , Arbeitsunfähigkeit , Herausgabe , Entgeltfortzahlung , Privatnutzung , Nutzungsausfallentschädigung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 22. Dezember 2010 auf http://www.rechtsanwalt-karlsruhe.com/blog/.

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