Dienstwagen, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und die 1 %-Regelung

Die 1%-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) ist nicht anwendbar, wenn der Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug lediglich für betriebliche Zwecke sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt.

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt dies nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu einem steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers der als Arbeitslohn zu erfassen ist. Der Vorteil ist entweder anhand des Fahrtenbuchs oder, wenn ein Fahrtenbuch nicht geführt wird, nach der 1%-Regelung zu bewerten. In dem jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall standen dem Kläger, der in einem Autohaus als Verkäufer beschäftigt ist, Firmenwagen für Probe- und Vorführfahrten zur Verfügung. Darüber hinaus durfte er diese Wagen auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen. Ein Fahrtenbuch führte der Kläger nicht. Das Finanzamt ging deshalb davon aus, dass die 1%-Regelung anzuwenden sei. Einspruch wie auch die Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht blieben ohne Erfolg.

Auf die Revision des Klägers hat der Bundesfinanzhof nun das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen. Die Nutzung eines Fahrzeugs für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist, so der Bundesfinanzhof, keine private Nutzung, denn der Gesetzgeber hat diese Fahrten in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG der Erwerbssphäre zugeordnet. Das Finanzgericht muss nun noch prüfen, ob die Fahrzeuge dem Kläger darüber hinaus auch zu privaten Zwecken überlassen waren.

Die Anwendung der 1%-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat. Denn der Ansatz eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils rechtfertigt sich nur insoweit, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen.

Allein die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG.

Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt das nach der ständigen Rechtsprechung des BFHs zu einem als Lohnzufluss nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassenden steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers. Der Vorteil ist nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG entweder mit der Fahrtenbuchmethode oder, wenn wie im Streitfall ein Fahrtenbuch nicht geführt wird, mit der 1%-Regelung zu bewerten.

Allerdings begründet § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG ebenso wenig wie § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG origi…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Lohnsteuer , Dienstwagen , Finanzamt , Wagen , Private Nutzung , 1%-regelung , Vorführwagen

Erschienen 4. Januar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BFH: Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

STEUERRECHT | 28. Dezember 2011 — BFH-Urteil vom 06.10.2011 – VI R 56/10 Pressemitteilung Nr. 105 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Mit Urteil vom 6. Oktober 20…

Ein-Prozent-Regelung gilt nur für tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen

Steuerpraxis | 16. August 2010 — Die so genannte Ein-Prozent-Regelung gilt nur, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur priva…

BFH: 1 %-Regelung gilt nur für tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen

STEUERRECHT | 4. August 2010 — BFH-Urteil vom 21.04.2010 – VI R 46/08 Pressemeldung Nr. 65 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mi…

1 %-Regelung nur für tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen

Rechtslupe | 4. August 2010 — Die 1 %-Regelung für die private Nutzung von Dienstwagen gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nur, wenn der Ar…

1 %-Regelung nicht für Strecke zwischen Betrieb und Wohnung gültig

rechtsanwalt.com | 3. Februar 2012 — Der Bundesfinanzhof hat festgelegt, dass die sogenannte 1 %-Regelung, wie sie in § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG zu finden ist, nicht gi…

Estg Dienstwagen: Der Dienstwagen und die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, so ist ein Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG (0,…

Fahrten Wohnung Arbeitsstätte 2009: Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Blickpunkt Recht & Steuern | 11. Juni 2008 — Wird der geldwerte Vorteile der privaten Nutzung eines Dienstwagens typisierend nach der 1%-Regelung besteuert, so erhöht sich …

Hessisches Finanzgericht Urteile: Hessisches Finanzgericht entscheidet zur Dienstwagenbesteuerung

STEUERRECHT | 14. Juni 2007Hessisches Finanzgericht Urteil vom 11.06.2007 - 11 K 1844/05 Arbeitnehmer können die Dienstwagenbesteuerung für Fahrten zwis…

Geringfügige Dienstwagennutzung und Lohnsteuerhaftung

Rechtslupe | 9. Mai 2011 — In teleologischer Reduktion des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ist jedenfalls in den Fällen, in denen die typisierende Annahme aufgru…

BFH zur Besteuerung von Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach tatsächlicher Benutzung – Zweife…

STEUERRECHT | 22. Dezember 2010 — BFH-Urteil vom 22.09.2010 – VI R 57/09 BFH-Urteil vom 22.09.2010 – VI R 55/09 BFH-Urteil vom 22.09.2010 - VI R 54/09 Pres…