Dienstliche Beurteilungen von Beamten in der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg nach Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf die NEUSTART gGmbH als freiem Träger
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2011 - 8 K 1906/10 -)
Durch Beschluss vom 10.01.2011 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem einstweiligen Anordnungsverfahren gemäß § 123 VwGO dem Antrag eines im Range eines Amtsrates als Abteilungsteiler bei der Bewährungshilfe tätigen Antragstellers stattgegeben, dem Justizministerium Baden-Württemberg zu untersagen, die im Oktober 2008 ausgeschriebenen Stellen für Oberamtsrätinnen/Oberamtsräte für den Bereich Bewährungs- und Gerichtshilfe des gehobenen Sozialdienstes der Justiz mit den vom Justizministerium ausgewählten Bewerbern zu besetzen.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestehen erhebliche Bedenken, ob das Justizministerium Baden-Württemberg bei der Erstellung der maßgebenden Beurteilungen die erforderliche Tatsachengrundlage hinsichtlich des Beurteilungszeitraums vom 01.09.2005 bis zum 31.12.2006 hinreichend ermittelt und somit vom richtigen Sachverhalt ausgegangen ist. Dem Auswahlverfahren und der Auswahlentscheidung des Justizministeriums Baden-Württemberg lagen die zwischen Ende 2009 und Anfang 2010 durchgeführten dienstlichen Beurteilungen der Beamten in der Bewährungs- und Gerichtshilfe zu Grunde. Hierbei handelte es sich um die erste Beurteilungsrunde seit der zum 01.01.2007 erfolgten landesweiten Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf die NEUSTART gGmbH als freiem Träger. Die Vorbeurteilungen erfolgten durch den Geschäftsführer der NEUSTART gGmbH, die Endbeurteilung durch das Justizministerium Baden-Württemberg. Der Beurteilungszeitraum im vorliegenden Verfahren erstreckte sich auf den Beurteilungszeitraum vom 01.09.2005 bis 27.01.2010. Für den Beurteilungszeitraum vom 01.09.2005 bis zum 31.12.2006 - also den Zeitraum vor der Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf NEUSTART gGmbH als freiem Träger - wurden ausweislich der maßgebenden dienstlichen Beurteilungen des Antragstellers sowie der ausgewählten Bewerber Beurteilungsbeiträge der Präsidenten der zuständigen Landgerichte eingeholt und berücksichtigt.
Das Justizministerium Baden-Württemberg hat diese Beurteilungsbeiträge im vorliegenden Verfahren nicht vorgelegt und dürfte sie - nach Auffassung der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe - voraussichtlich auch nicht vorlegen können, da das Justizministerium offensichtlich in anderen beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängigen Verfahren mitgeteilt hat, dass die in diesen Verfahren thematisierten Beurteilungen der Landgerichtspräsidenten vernichtet worden seien.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lässt die Frage der gesetzlichen Grundlage für eine solche Vernichtung ebenso dahinstehen wie die Frage, ob etwaige Vorschriften über die Vernichtung von Beurteilungsbeiträgen deshalb rechtswidrig sein können, weil sie hinreichenden effektiven Rechtsschutz des Beurteilten gemäß Art. 19 Abs. 4 GG v…
» Vollständiger ArtikelThemen: Beamte , Justizministerium , Verwaltungsgericht , Karlsruhe , Privatisierung , Beförderung , Bewährungshilfe , Neustart Ggmbh , Beurteilungen , Bewährungshelfer , Gerichtshilfe Baden Württemberg
Erschienen 13. Januar 2011 auf http://www.rechtsanwalt-karlsruhe.com/blog/.
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