Dienstherr darf Namen ins Netz stellen

http://blog.juracity.de/2007-09-21/ovg-koblenz-beamte-und-ihre-email-adresse-im-netz.html Auch manche Behörden wollen modern und bürgernah arbeiten. Was liegt näher als ein Internetauftritt mit Angabe von Namen und Email-Adresse der Beamten ? Das dachte sich auch die Behördenleitung einer Landesbibliothek in Rheinland Pfalz. Und so wurden Name und Email-Adresse, die den Namen auch enthielt, eines Oberbibliotheksrates auf der Homepage der Behörde veröffentlicht. Dem Beamten, der für die Beratung der Nutzer, der Suche nach Literatur und die Beantwortung sach- und fachbezogener Fragen sowie entsprechender Nutzerschulungen verantwortlich war, passte dies nicht. Er erhob Klage und verlor vor dem Verwaltungsgericht. Das OVG Koblenz (Urteil vom 10.09.2007, Az.: 2 A 10413/07.OVG) hat die Entscheidung nun bestätigt. Das Gericht ist der Auffassung, dass Behörden im Sinne einer durchschaubaren und bürgerfreundlichen öffentlichen Verwaltung, sich zu einem entsprechenden Internetauf…

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Erschienen 22. September 2007 auf http://archiv.twoday.net/.

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