Diekmann fängt sich eine Gegendarstellung ein - und patzt!

“Medienmann und Blogger des Jahres” Kai Diekmann wird nicht müde, mir Stoff für mein kleines Blog zu liefern. Jetzt hat musste er eine Gegendarstellung von Frank Berberich veröffentlichen. Die Druckqualität der Gegendarstellung entspricht allerdings nicht der Originalmeldung, vielleicht muss der gute Diekmann das nochmal bringen. Müsste sich doch eigentlich zur BILD-Zeitung herumgesprochen haben, dass die Gegendarstellung optisch nicht schlechter ausfallen darf als der Originaltext, also im Zweifel in der gleichen Schrift gesetzt werden muss. Diekmanns Anwalt - vermutlich mein lieber Kollege Dr. M. (Grüße!) - wird das zweifellos wissen. Ob Diekmann wieder provozieren möchte, um Berbericht dann als kleinlich hinzustellen, wenn dieser Nachbesserung verlangt?

Bei dieser Gelegenheit sei noch etwas nachgetragen: Vor allem durch meine Pingbacks bin ich ja auch präsent in Diekmanns Kommentarforum. Neulich hatte ich einen für Diekmann bes…

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Themen: Anwalt , Pressefreiheit , Internet , Meinungsfreiheit , Fliegender Gerichtsstand , Bild Zeitung , Propaganda , Schrift , Gegendarstellung
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 18. Dezember 2009 auf http://www.kanzleikompa.de.

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