Diebstahl virtueller Gegenstände

Wie Golem und Heise gestern berichteten, hat ein Bezirksgericht im niederländischen Leeuwarden zwei Jugendliche wegen Diebstahls zweier virtueller Gegenstände (einem Amulett und einer Maske) von einem Spieler des Onlinespiels Runescape zu 160 und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Virtuelle Gegenstände haben, so das Gericht, einen Wert für ihren Eigentümer, und genießen den gleichen Schutz wie reale Gegenstände. Die Verurteilten müssen nun nicht etwa in Second Life Kaugummipapierchen aufsammeln oder in WoW Charaktere mit Behinderungen durch die Levels begleiten, sondern die gemeinnützige Arbeit ganz klassisch mit Rausgehen und Bewegen und allem Drum und Dran ableisten. Abgesehen davon, dass es im Kern darum ging, ob virtuelle Güter als Güter im Rechtssinne zu bewerten sind, hat sich die gewaltsame Wegnahme auch im realen Leben ereignet. Die beiden Täter hatten das Opfer mit Schlägen und Drohungen dazu gebracht, sich in seinen Account einzuloggen und die Gegenstände zu übertragen. Mehr dazu: Lawgical: Niederländisches Gericht entscheidet über gewaltsamen Diebstahl virtueller Güter

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Themen: Second Life

Erschienen 23. Oktober 2008 auf http://www.ra-blog.de.

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