Neues vom “Phönixschuhdieb”
Onlinespielerecht | 7. Juli 2010 — Anfang des vergangenen Jahres machte ein Fall von virtuellem Diebstahl in Deutschland Schlagzeilen: Unter anderem der SPIEGEL, …
Spiegel Online berichtet unter Verweis auf eine Pressemeldung der Polizei NRW von einem hochinteressanten Fall: Die Bochumer Polizei fahndet nach einem “Dieb”, der sich “ein Himmelstränenband, Phönixschuhe, ein Siamesenmesser und sieben Millionen Yang” unter den Nagel gerissen haben soll.
Was die Ordnungshüter in ihrer Pressemeldung berichten:
“Greifbare Werte oder nur Einsen und Nullen? Manch einer wird es als Spinnerei abtun, doch für Millionen von Spielern sind diese Werte so greifbar wie das Besteck in der Schublade. Gemeint sind Ausrüstungsgegenstände bei diversen Onlinespielen. Man kann sich leicht in Onlinerealitäten verlieren, doch die digitale Welt kostet etwas in der realen Welt. Wer digital etwas werden will, muss nicht nur gut spielen, sondern mit analogem Geld in seine Spielfigur investieren. So ein Avatar will gut ausgerüstet sein.
Da hat ein 45-jähriger Bochumer über einen Zeitraum von zwei Jahren etwa 1000 Euro in sein Hobby investiert und seiner Figur unter anderem ein Himmelstränenband, Phönixschuhe, ein Siamesenmesser und sieben Millionen Yang gegönnt. Als er dann am 27.01.09, gegen 15:00 Uhr, feststellt, dass sein Spielcharakter plötzlich bar aller Ausrüstungsgegenstände ist, ist er verständlicherweise verärgert. Wer ist der dreiste Dieb? Gab es einen Serverabsturz? Gab es einen Hackerangriff? Dinge, die man als einfacher User nicht klären kann. Aber auch in der Welt diesseits des Computerbildschirms gibt es Hilfe - die Polizei. So begibt sich unser „Bestohlener“ zur nächstgelegenen Wache und trifft zum Glück auf einen Insider. Die Anzeige ist auf den Weg gebracht und nun wird im Cyberspace ermittelt” (Quelle).
Ist die Polizei in der Lage, hier einen “dreisten Dieb” zu stellen? Die Frage lässt sich schon jetzt klar beantworten: nein, das ist sie nicht. Allerdings nicht notwendigerweise, weil sie auf keinen Fall des Übeltäters habhaft werden wird - sondern schlicht und einfach deshalb, weil es in Onlinegames und Metaversen keinen “Diebstahl” (nach deutschem Strafrecht) geben kann. Denn Diebstahl ist laut § 242 StGB die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese Sache sich oder e…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. Januar 2009 auf http://www.kriegs-recht.de.
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Die Bochumer Polizei ermittelt in einem Fall von Diebstahl: Ein Himmelstränenband, Phönixschuhe, ein Siamesenmesser und sieben Millionen Yang wurden gestohlen. Das ist lustig, aber auch ein bemerkenswerter Präzedenzfall in Deutschland: das Opfer ist ein Avatar, der Tatort liegt im Cyberspace.
Himmelstränenband, Phönixschuhe, Siamesenmesser und 7 Mio. Yang gestohlen