Die Zunft der Rechtspfleger

Ich weiß nicht, was die Zunft der Rechtspfleger gegen mich hat. Ob ich denen was getan habe? Bundesweit? Jedenfalls sind besagte Rechtspfleger u.a. im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO zuständig. Ich habe jetzt bislang drei Kostenfestsetzungsanträge gestellt und jeweils gab es Ärger. Heute flattert mir der dritte Kostenfestsetzungsantrag wieder auf den Tisch.

Beim ersten mal teilt mir die Rechtspflegerin mit, ich habe meine Bevollmächtigung für die Beklagte nicht nachgewiesen. Nachdrücklicher postalischer Hinweis von mir, daß wir den Kläger vertreten. Beim zweiten Mal wurde uns mein Kostenfestsetzungsantrag zugestellt, mit dem Hinweis, der Kläger habe beantragt, folgende Kosten festsetzen zu lassen und Gelegenheit zur Stellungnahme. Telefonischer Hinweis, daß wir der Kläger sind und eine Anhörung zum Antrag insoweit für uns entbehrlich und unsinnig ist, weil wir ihn selbst gestellt haben. Vielleicht wäre es ratsam den Beklagten anzuhören.

Jetzt der dritte Antrag. Wir haben eine einstweilige Verfügung per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Der Gerichtsvollzieher hat hierfür 12,45 EUR berechnet. Die habe ich im KF-Antrag festsetzen lassen wollen. Nein, belehrt mich die Rechtspflegerin, für Vollstreckungsmaßnahmen sei das Vollstreckungsgericht zuständig und der Antrag insoweit schon auf dem Weg dorthin. Eine Festsetzung in diesem Verfahren fände nicht statt. Nun handelt es sich aber gar nicht um Vollstreckungsmaßnahmen, sondern um eine notwendige Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Parteibetrieb. Und Kosten für die Zustellung von Entscheidungen sind sehr wohl Kosten des Rechtstreits und keine Vollstreckungskosten. Jedenfalls kam man auf der anderen Seite etwas ins Grübeln und will “nochmal nachschauen”, da sei man jetzt”unsicher”.

Achja, auf Kostenfestsetzungsbeschluss zu 2) warten wir jetzt auch schon wieder seit Wochen.

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Erschienen 20. August 2008 auf http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/.

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