Die Zulässigkeit einer Klage gegen Gott
In den USA (wo sonst…) hat ein Senator Klage gegen Gott erhoben. Klagegrund sind die vergangenen und andauernden „Terrordrohungen“ [mehr]. Es gab ja schon viel juristischen Unsinn aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Begrenzt scheint da manchmal nur die Verstandeskraft zu sein. Wie dem auch sei; nachdem einem ersten Erstaunen brüllendes Gelächter folgte, fand ich langsam die Fassung wieder.
Doch wir wären nicht Anwälte, wenn wir nicht auch den größten Unsinn ernst nehmen würden. Schauen wir uns also mal die Klage aus prozessualer Sicht an:
Die Klageschrift:
Hier haben wir keinerlei Besonderheiten. Wir beachten einfach schulbuchmäßig die Anforderungen des § 253 ZPO. Also: Bezeichnung der Parteien, Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruches sowie ein bestimmter Antrag. Dürfe machbar sein. Auch für einen amerikanischen Juristen…
Der Beklagte:
Klage gegen Gott? Ich kenne noch den Ausspruch, daß man Gott anklagt. Für all das Über der Welt, die falschen Lottozahlen oder einfach, weil es am eigenen Geburtstag (der ja der wichtigste im Jahr ist) regnete. Aber muß man das so wörtlich nehmen mit der Anklage? Und vor allem: WER wird angeklagt? Gott? Ja welcher denn? Der germanische, einer der vielen griechischen oder römischen? Naja, der Einfachhalt wegen nehmen wir einfach den zuletzt bekannten: den christlichen.
Aber was nun. Wäre ein Atheist faktisch seines Rechtsschutzes beraubt? Aber vielleicht ist der Kläger ja gläubig. Jedenfalls kann niemand beweisen, daß es den Beklagten nicht gibt. Vor allem aber ist das ja keine Frage der Zulässigkeit der Klage. Damit wäre das aus kirchlicher Sicht größte Problem gelöst. Die Nichtbeweisbarkeit der Existenz Gottes muß nicht festgestellt werden.
Die Zustellung:
Durch Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit der Streitsache begründet (§ 261 Abs. 1 Zivilprozeßordnung, ZPO). Dann ist die Klageschrift aber unverzüglich zuzustellen (§ 271 Abs. 1 ZPO). Zustellen? Wohin denn zum Teufel? Na - zumindest nicht an den, wäre ja der falsche Beklagte. Also. Wohin wird zugestellt? In den Himmel? Irgendwie nicht durchführbar. Aber es gibt ja doch eine Lösung. Hat der Beklagte nicht einen Stellvertreter auf Erden? Ja richtig! Also: Zustellung an
Herrn Papst Stellvertreter Gottes auf Erden Vatikanstadt.
Geschafft! Die Sache ist rechtshängig…
Die Ladung zum Termin:
Hier wiederholt sich unser Zustellungsproblem. Aber brauchen wir überhaupt eine ordnungsgemäße Ladung? Da ja Gott allwissend ist, ist Zustellung mit der Verfügung bereits erfolgt. Und wenn schon… Wir laden einfach mal den Stellvertreter auf Erden. Hat ja schon bei der Zustellung der Klage so gut geklappt.
Endlich…
Der Termin zur mündlichen Verhandlung:
Nun ist es soweit. Unruhe in den Gerichtsgängen. Nervöse Protokollbeamte. W…
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Gott soll sich nach dem Willen eines Senators in den USA vor dem Kadi verantworten � wegen vergangener und andauernder �Terrordrohungen�. Der Politiker stützt sich in der Klage auf die Bibel.

