Geplante Änderungen bei der Selbstanzeige
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Die Koalitionsfraktionen haben den Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes in den Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit der sogenannten strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zwar nicht abgeschafft, aber deutlich eingeschränkt werden.
Sollte der Entwurf Gesetz werden, muss eine Selbstanzeige zukünftig alle Hinterziehungssachverhalte umfassen, um wirksam zu sein. Die derzeit noch zulässigen Teilselbstanzeigen, die sich auf bestimmte Steuergestaltungen in bestimmten Ländern beziehen, wären dann nicht mehr zulässig.
Geprüft wird in diesem Zusammenhang auch, ob bei der Selbstanzeige eine ”Verwaltungsgebühr“ eingeführt werden soll, mit deren Hilfe der sich selbst anzeigende Steuerhinterzieher finanziell stärker belastet werden soll als ein (bisher mit dem gleichen Zinssatz belasteter) säumiger Steuerzahler.
Diese Beiträge dürften Sie ebenfalls interessieren: StraBEG oder Selbstanzeige? Strafbefreiende Selbstanzeige und die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit Die strafbefreiende Selbstanzeige … » Vollständiger ArtikelErschienen 28. Januar 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
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