DIE ZEIT: “Juristisch ist offline gleich online”

In ihrer neuesten Ausgabe (Nr. 23 vom 28. Mai 2009) widmet sich DIE ZEIT gleich auf Seite 2 eines der wesentlichen Themen dieses Blogs, nämlich der Geltung, Anwendung und Durchsetzung des Rechts im Netz. “Wider die Ideologen des Internets” von Heinrich Wefing ist ein sehr lesenswertes Dokument, das bis auf die etwas platte Feststellung, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, die Grabenkämpfe um (k)einen Rechtsrahmen zwischen berufsmäßigen Internetschlechtfindern und einer selbsternannten digitalen Bohème ganz gut auf den Punkt bringt. In meinen aktiven Wortschatz werde ich übrigens den Begriff “Adaptionsverzögerung” aufnehmen, der bestimmt aus der Medizin (mein Tipp: Reizphysiologie) oder irgendeiner ansonsten grauen Ingenieurswissenschaft stammt, und mit dem der Autor die “schwierige Anpassung des uralten kulturellen Systems Recht an die neue Kulturtechnik des Internets” überschreibt.

Über weite Strecken trifft der Beitrag außerdem meine persönliche Meinung: So kann die Geltung des Rechts nicht davon abhängen, ob jemand seinen Rechner ein- oder ausschaltet [Kleiner Exkurs, der mir am Herzen liegt: Was bisweilen nur erzürnen muss, ist die diskriminierende Tendenz der rechtsprechenden und vollziehenden Gewalten, das Recht strenger anzuwenden, nur weil im Sachverhalt irgendjemand einen ans Internet angeschlossenen Rechner nutzt oder Dritten die Nutzung eines solchen ermöglicht, siehe LG Hamburg, Stichwort "gefährliche Einrichtung", und auch der Düsseldorfer Kreis und die Bayrischen Datenschutzbehörde haben in der Vergangenheit schon so einiges abgesondert, was unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit arg stutzig machen sollte]. Auch ist das Internet prinzipiell und trotz aller Durchsetzungsschwierigkeiten einer spezifischen Regluierung zugänglich. Und schließlich erachte auch ich die von der eher amorphen Peer Group der “Cyberlibertarians” ausgehende - so Wefing - “antibürgerliche Gravitation” als zu bedauernde Entwicklung, denn sie befeuert eine Gratismentalität sowie die Forderung nach Außerkraftsetzung jedweder Norm, die durch nichts in der Welt gerechtfertigt sind. Das kann man ruhig auch als “Senkung zivilisatorischer Schwellen” bezeichnen. Vorziehen würde ich es,…

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Themen: LG Hamburg , Medizin
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 1. Juni 2009 auf http://www.feldblog.de.

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