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Die wütende Rechtspflegerin

am 12.10.2008 von http://www.lehrstellen-verein.de/lupus

Auch Rechtspfleger sind Personen, gegen die Ordnungsmittel nach § 178 GVG verhängt werden können. Das OLG Köln NStZ 2008, 580 führt aus
Unzutreffend ist allerdings der - eher fernliegende - Einwand der Betr., sie habe nicht zu dem Personenkreis gehört, gegen den mit Maßnahmen nach § 178 GVG vorgegangen werden darf. Der nach § 178 GVG in Betracht kommende Personenkreis ist der Gleiche wie in § 177 GVG. Gerichtspersonen, auf die die §§ 177, 178 GVG nicht anwendbar sind, sind nur die an der Verhandlung unmittelbar und in ihrer jeweiligen Funktion beteiligten Personen; das sind Richter, Ergänzungsrichter, Schöffen sowie Protokollführer und Wachtmeister (vgl. LR-Wickern 25. Aufl., § 177 GVG Rn 10; KK-Diemer 5. Aufl., § 177 GVG Rn 2; Meyer-Goßner 50. Aufl., § 177 GVG Rn 3). Die bloße Überbringung der Akte in den Sitzungssaal stellt keine Beteiligung der Betr. an der Verhandlung dar, die es rechtfertigen kann, sie vom Anwendungsbereich des § 178 GVG auszunehmen …
Was war passiert? Der Vorsitzende des Schöffengerichts wollte während der Sitzung eine Zivilakte beiziehen und rief bei der Rechtspflegerin an, sie möge diese sofort in die Sitzung bringen. Weiter wird berichtet, dass während der Verkündung eines Beschlusses durch den Vorsitzenden die Rechtspflegerin unter lautem Zuwerfen der Eingangstüre im Sitzungssaal erschien, sich unter Störung der Beschlussverkündung zum Richtertisch begab, die Verfahrensakte auf den Richtertisch knallte und sich in …

Die wütende Rechtspflegerin

Jurabilis / In der Vorstellung vieler, die mit Gerichten wenig bis gar nichts zu tun haben, sind es stets die Angeklagten oder Zeugen - kurz: Zivilisten - die sich vor Gericht ungebührlich benehmen. Das Gerichtspersonal funktioniert tadellos. Dieses Bild k…

Rechtspflegerfreuden

InsoBlog.de / Insolvenzverwalter und Insolvenzgerichte arbeiten am gleichen Projekt. Der Blickwinkel auf den Fall unterscheidet sich jedoch erheblich. Während der Schwerpunkt beim Verwalter beim Sachverhalt liegt, sind die Formalien das Spielfeld der Rechtspflege…

Eingruppierung Rechtspfleger bzw. Rechtspflegerin

JuracityBlog / Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21.02.2007 - Aktenzeichen AZR /06, Volltext) kann eine Rechtspflegerin, deren Tätigkeit zu 70 % aus Aufgaben der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung besteht, nicht mehr als die Verg…

TV-Aufnahmen im Gerichtssaal sind grundsätzlich zulässig

Handakte WebLAWg / Am 19. März 2007 begann vor dem Landgericht Münster die Verhandlung gegen 18 Bundeswehrausbilder, die Rekruten in einer Kaserne im westfälischen Coesfeld misshandelt haben sollen. Im Vorfeld der Verhandlung ordnete der Vorsitzende der Strafkammer…

Court TV light - das Gewicht der Rundfunkfreiheit

Jurabilis / Am 19. März 2007 begann vor dem Landgericht Münster die Verhandlung gegen 18 Bundeswehrausbilder, die Rekruten in einer Kaserne im westfälischen Coesfeld misshandelt haben sollen. Im Vorfeld der Verhandlung ordnete der Vorsitzende der Strafka…

Rechtspfleger weiß, was Verteidiger wissen muss

Lichtenrader Notizen / Von den Kopien sind nach Durchsicht der Akten nur 18 Blatt erstattungsfähig. Nicht zu erstatten sind Kopien von gerichtlichen Verfügungen und EDV-Ausdrucken. schreibt die Rechtspflegerin. Ist natürlich Unsinn. Der Verteidiger entscheidet selbst,…

BVerfG: Fernsehberichterstattung im Gericht außerhalb der mündlichen Verhandlung

Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag / Am 19. März 2007 begann vor dem Landgericht Münster die Verhandlunggegen 18 Bundeswehrausbilder, die Rekruten in einer Kaserne imwestfälischen Coesfeld misshandelt haben sollen. Im Vorfeld derVerhandlung ordnete der Vorsitzende der Strafkammer den…

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