Die Würde des Gerichts

Wie das OLG Zweibrücken am 15.12.2004 (Az.: 3 W 199/04) entschied, ist ein Ordnungsgeld wegen Türknallens vor Gericht rechtmäßig. Das AG Ludwigshafen hatte einen unterlegenen Mann, der beim Verlassen des Saals aus Wut die Tür zugeknallt hatte, mit einem Ordnungsgeld von 200 Euro …

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Themen: Ludwigshafen

Erschienen 8. Januar 2005 auf http://www.jurabilis.de.

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mindermeinung.de | 8. Januar 2005 — Wie das OLG Zweibrücken am 15.12.2004 (Az.: 3 W 199/04) entschied, ist ein Ordnungsgeld wegen Türknallens vor Gericht rechtmäßig. …

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