Die Wochenpauschale des Gebrauchtwagenvermittlers

Bei einem selbstständigen Vermittlungsvertrag, der rechtlich als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter zu beurteilen ist, ist eine “Werbemittel- und Platzmietpauschale”, wonach der Verkäufer/Auftraggeber unabhängig vom Erfolg der Vermittlungsbemühungen des Vermittlers 40 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Woche schuldet, unwirksam.

In dem vom Oberlandesgericht Stuttgart entschiedenen Fall hatten die Parteien vereinbart, dass die Beklagte ermächtigt und beauftragt wird, im Namen und auf Rechnung des Klägers das streitgegenständliche Fahrzeug zu verkaufen und zu übereignen. Der Verkaufspreis wurde auf 12.300,00 € festgesetzt, bei Bedarf sollte dieser Preis bis auf 11.500,00 € gesenkt werden. Bei erfolgreicher Vermittlung sollte die Beklagte 10 % des Verkaufspreises erhalten. Gleichzeitig wurde in dem Vertrag vereinbart, dass der Kläger unabhängig vom Erfolg der Vermittlungsbemühungen der Beklagten eine Werbemittel- und Platzmietpauschale in Höhe von 40,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Woche schulde.

Bei einem solchen Vertrag handelt es sich um einen selbstständigen – also von einem Neu- oder Gebrauchtwagenkauf unabhängigen – Vermittlungsvertrag, der rechtlich als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter zu beurteilen ist.

Die Klausel über die Wochenpauschale ist der Inhaltskontrolle gem. §§ 307ff BGB zugänglich. Nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB (der an die Stelle des früheren § 8 AGBG getreten ist) sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die weder von Rechtsvorschriften abweichen noch diese ergänzen, einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff AGBG entzogen. Da die Vertragsparteien nach dem im Bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie Leistung und Gegenleistung frei bestimmen können, sind Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die dafür zu zahlende Vergütung unmittelbar bestimmen, kontrollfrei. Neben den Bestimmungen über den Preis der vertraglichen Hauptleistungen sind auch solche Klauseln nicht kontrollfähig, die das Entgelt für eine zusätzlich angebotene Sonderleistung festlegen, wenn hierfür keine rechtlichen Regelungen bestehen. Mithin stellen im nicht preisregulierten Markt Preisvereinbarungen für Haupt- und Nebenleistungen im allgemeinen weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen daher grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle.

Andererseits führt die bloße Einstellung einer Klausel in ein Regelwerk, das Preise für Einzelleistungen bei der Vertragsabwicklung festlegt, noch nicht dazu, dass die einzelne Klausel als unselbständiger Bestandteil einer „Gesamtpreisabsprache“ jeder Kontrolle entzogen ist. Der klare Wortlaut des § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB verlangt auch dann eine Prüfung, ob die Klausel lediglich deklaratorische Wirkung hat oder ob sie Rechtsvorschriften ergänzt, wenn sie etwa ein Entgelt festlegt, obwohl eine Leistung für den …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Gebrauchtwagen , Oberlandesgericht Stuttgart , Vermittlung , Autohändler
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 12. August 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

“Werbemittel- und Platzmietpauschale” für den vermittelnden Autohändler ?

Verkehrsrecht Blog | 9. Juni 2010 — Dazu das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 24.03.2010 - 3 U 188/09 - wie folgt: “Bei einem selbstständigen Vermittlungsvertr…

Bundesgerichtshof: Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam

fachanwaltsliste.de | 7. Dezember 2010 — Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bauspa…

Bundesgerichtshof: Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam

fachanwaltsliste.de | 7. Dezember 2010 — Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bauspa…

Gebrauchtwagenvermittlung durch den Autohändler

Rechtslupe | 3. Februar 2011 — Beauftragt der Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen erfolgsabhängiges Entgelt (Provision) damit, sein Fahrze…

BGH: Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos durch die Bank ist unwirksam.

RA Jan Waßerfall | 7. Juni 2011 — Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Klausel über die Zahlung…

KG Berlin: Preisaufschläge für bestimmte Zahlungsformen sind unzulässig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 24. Dezember 2009 — KG Berlin, Urteil vom 30.08.2009, Az. 23 U 243/08 §§ 1 UKlaG, 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB Das KG Berlin hat es eine…

Bundesgerichtshof: Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos durch die Bank ist unwirk…

fachanwaltsliste.de | 7. Juni 2011 — Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Klausel über die Zahlung…

OLG Hamburg: Eine Preisliste mit einer Entgelt-Klausel für Sonderleistungen ist der AGB-rechtlichen Kontrolle entzogen

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 8. Dezember 2010 — OLG Hamburg, Urteil vom 01.07.2010, Az. 3 U 129/08§ 307 Abs. 3 S. 1 BGB Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die im Rahmen e…

OLG Frankfurt a.M.: “Auszahlungsgebühr” in Prepaid-Mobilfunkvertrag unwirksam

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 5. Oktober 2010 — OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.07.2010, Az. 1 U 129/09 § 307 Abs 1 BGB Das OLG Frankfurt hat in diesem Hinweisbeschlu…

BGH: Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos durch die Bank ist unwirksam

RA Dr. Böttner | 11. Juni 2011Bundesgerichtshof / Darlehen / AGB Kontrolle / monatliche Gebühr Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH), Nr. 9…