Recht zu bekommen muss man sich erst leisten können
Stuttgart Inkasso | 26. April 2012 — Die Frage, ob man Recht bekommt hängt immer wieder auch davon ab, ob man es sich finanziell überhaupt leisten kann. Immer wie…
Interview mit Christoph Moellers, Humboldt-Universität Berlin, zum heutigen Urteil des BVerfG zum Euro-Rettungsschirm:
MS: Zumindest europapolitisch scheint mir das doch eher wieder eine Entscheidung nach dem Motto „Hunde, die bellen, beißen nicht“ zu sein. Habe ich Recht?
CM: Ja, das ist eine sehr zurückhaltende Entscheidung: Das Gericht hat einen ganz wichtigen Punkt, nämlich ob nicht die Eurorettung eigentlich europarechtswidrig ist und die Bundesregierung deswegen die Bindung an den EU-Vertrag umgeht, gar nicht erst geprüft. Das Gericht hat immer wieder mal gedroht, es würde Ultra-Vires-Akte aufheben. Hier war nun wirklich ein Punkt zu machen, wo man sagt, es spricht sehr viel dafür, dass das europarechtlich nicht gedeckt war. Und den haben sie von vornherein gar nicht erst zum Prüfungsgegenstand gemacht.
MS: Zeigt das nicht wieder mal, dass die Entscheidung des Maastricht-Urteils, Verfassungsbeschwerden gegen europapolitische Mitwirkungsakte auf Basis von Art. 38 GG für zulässig zu erklären, doch sehr fragwürdig war?
CM: Das ist richtig, aber das ist doch ein sehr eigenartiger Mittelweg, den das Gericht hier einschlägt. Es lässt de facto Popularklagen zu, um sich dann im anderen Fall nur darauf zu berufen, dass der Beschwerdeführer nicht substantiiert vorgetragen hat. Das war aber die Ultra-Vires-Frage. Da ist das Gericht vielleicht doch in seinem eigenen Zulässigkeitsargument gefangen gewesen und hat sich dann mit einem Hilfsargument aus der ganz großen Frage wieder hinausgezogen.
MS: Oder kann man es anders herum wenden: Sie picken sich mit Hilfe dieses Zulässigkeits-Kunstgriffs die Punkte, zu denen sie Position beziehen wollen, gezielt heraus?
CM: Das Schema ist immer dasselbe. Sie kontrollieren nur das parlamentarische Verfahren. Das ist eigentlich nachvollziehbar. Ob man dafür den großen Aufwand bräuchte, mit dem seit Maastricht die europäischen Vertragsentwicklung vom Gericht begleitet wird, ist die Frage. Die Szenerie ist riesig aufgetan, um dann letztlich doch nur ein innerdeutsches Problem zu judizieren.
MS: Aber wie lässt sich das abgrenzen, was da als zulässig durchgeht und was nicht?
CM:Es ist nicht so, dass aus der Art und Weise, wie das Gericht mit dem Prozessrecht umgegangen ist, eine Regel herzuleiten wäre, die sagt, das prüfen wir und das prüfen wir nicht. Da ist in der Tat eher ein großes Maß an Flexibilität. Das Gericht behält sich vor, eigentlich nur die Dinge anzugucken, die es für relevant hält.
MS: Was lehrt uns denn das Schweigen zu der doch ja eigentlich interessantesten Frage, nämlich nach der Ultra-Vires-Thematik bei der Euro-Rettung über die Position des Bundesverfassungsgerichts in Europa nach dem Lissabon-Urteil?
CM: Das ist ein bisschen spekulativ. Es lehrt uns, glaube ich, schon, dass das Gericht jetzt noch mal ganz massiv mit der Situation konfrontiert war, Einflu…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. September 2011 auf http://verfassungsblog.de.
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