Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht im Strafverfahren ist nicht notwendig

Der berühmte Kollege Carsten Hoenig aus Kreuzberg in Berlin, das ist der mit der Wanne, hat einen Meilenstein setzen lassen durch, man glaubt es kaum, das Landgericht München. Nachzulesen natürlich bei den "Vier Strafverteidigern" und, insoweit sei insbesondere auch dem Kollegen Melchior aus Wismar gedankt, im VollMachtsBlog. Der Meilenstein, wie kann es …

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Themen: Berlin , Landgericht , Kollegen , Mnchen , Wanne , Kreuzberg , Melchior , Vorlage Vollmacht

Erschienen 30. Januar 2008 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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