Die Vorfahrtsregel für Arbeit

Wer allein die erste Seite des aktuellen „Zeit“-Wirtschaftsteils ausfüllt, der darf auch mal dem Bundespräsidenten an den Karren fahren: Das Interview mit Ludolf von Wartenberg nutzt der BDI-King nicht nur für den obligatorischen Deutschland-geht’s-scheiße-und-diesundjenes-muss-sich-sofort-ändern-Sermon, sondern geht auch mit dem Köhler-Spruch von der Vorfahrtsregel für Arbeit ins Gericht. Wir erinnern uns: Am 15. März hielt Bundespräsident Köhler seine vielzitierte Vorfahrt-Rede vor dem Arbeitgeberforum "Wirtschaft und Gesellschaft" in Berlin: Ich habe in den vergangenen Monaten viele Briefe von Bürgerinnen und Bürgern bekommen, die mir verzweifelt von ihrer Suche nach einem Arbeitsplatz berichten. Diese Menschen wollen arbeiten. Angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt brauchen wir in Deutschland jetzt eine politische Vorfahrtsregel für Arbeit. (…) Was anderen Zielen dient, und seien sie noch so wünschenswert, ist nachrangig. Wartenberg weiß es besser: Arbeit zu schaffen ist kein Ziel an sich. (…) Ketzerisch ausgedrückt, kann die Fixierung auf Arbeitsplätze doch bedeuten, Waschmaschinen zu verbieten, damit Haushaltshilfen beschäftigt werden. Oder die Bahn zu verpflichten, Heizer auf der E-Lok mitfahren zu lassen. Wirtschaftspolitik ist etwas anderes. Natürlich meint Köhler nicht den Heizer auf der E-Lok. Dennoch trifft Wartenberg einen schwachen Punkt in der Köhler Rede. Auch Arbeitnehmerinteressen bleiben nämlich Partikularinteressen, und es ist noch keine Volkswirtschaft nachhaltig genesen, indem sie einer Special-Interest-Group Vorfahrt gewährt hat. Viel weniger als die Vorfahrtsregel verstehe ich allerdings Köhler’s Behauptung, dass alles, was anderen Zielen diene, „und seien sie noch so wünschenswert“, nachrangig sei (womit insbesondere das damals heiß diskutierte Antidiskriminierungsgesetz gemeint ist). Gibt es wirklich den Gegensatz zwischen Gesetzen, die Arbeitsplätze fördern, und Gesetzen, die anderen wünschenswerten Zielen dienen? Dann müsste es auch Gesetze geben, die wünschenswerten Zielen dienen, aber Arbeitsplätze vernichten und damit der Wirtschaft schaden. Aber wie können Gesetze gleichzeitig dem Wohlstand schaden und wünschenswerten Zielen dienen? Wie kann eine wirtschaftsrechtliche Vorschrift wünschenswert sein, wenn sie der Wirtschaft schadet? Um auf das Antidiskriminierungsgesetz zurückzukommen: Der Entwurf hat zwar zu Recht in der öffentlichen Debatte Prügel bezogen. Ich halte es aber für völlig daneben, mit einem schlechten Gesetz in der Hand, das gesetzgeberische Ziel, Diskriminierung abzubauen, als Schädling der deutschen Wirtschaft zu verunglimpfen. Was mir fehlt, ist die politische Stimme, die darauf aufmerksam macht, dass auch Gleichheits- und Freiheitsgrundrechte einen wirtschaftlichen Wert haben. Er mag zu subtil sein, um im Wahlkampfgetöse gegen das „Grundrecht auf Sicherheit“ anzukommen, hat aber um so fundamentalere Bedeutung: Ein Staat, der eine Ungleichbehandlung seiner Bürger toleriert, entmutigt alle potentiell Diskriminierten, das Beste aus sich zu machen. Ein Staat, der seine Bürger belauscht, erstickt eine unbefangene und bunte Diskussionskultur im Keim. Schließlich ist ein Staat, der mit diesen Methoden für Vollbeschäftigung gesorgt hat, 1989 vor unseren Augen zusammengebrochen. Auch heute darf das missglückte Antidiskriminierungsgesetz nicht davon ablenken, dass Antidiskriminierung keine Verfassungsfolklore ist, sondern eine Grundbedingung wirtschaftlicher Entfaltungsfreiheit. Der von Köhler beschriebene Gegensatz existiert nur dann, wenn Rechtsnormen, die kurzfristig Arbeitsplätze schaffen, solchen entgegenstehen, die Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum schaffen. Welche Norm unter diesen Umständen Vorfahrt haben sollte, muss nicht lange diskutiert werden. Und es sollte die Aufgabe von L&E-Spezialisten sein, für Gesetze zu sorgen, die (abseits der legitimen demokratischen Partizipation) nicht von Partikularinteressen verzerrt werden, sondern ganz im Dienst des „public welfare“ stehen.

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Themen: Rede , Bdi

Erschienen 7. Juni 2005 auf http://rechtundwirtschaft.blogspot.com.

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