Die Vorbereitung einer Markenanmeldung

Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit den zu treffenden Vorbereitungen einer Markenanmeldung. Da so einige Punkte bei einer Markenanmeldung zu beachten sind, sollte nicht voreilig und ohne nähere Prüfung eine Marke angemeldet werden. I. Zu treffende Maßnahmen vor der Markenanmeldung Bevor die Markenanmeldung beim Amt eingereicht wird, sollten einige Punkte geklärt werden, um eine offensichtliche Erfolglosigkeit der Anmeldung ausschließen zu können. Dies ist deswegen wichtig, da im Falle der Zurückweisung einer Markenanmeldung durch das Amt die Anmeldegebühren nicht zurückerstattet werden. Daher ist im Vorfeld die Eintragungsfähigkeit des einzutragenden Markenzeichens sowie eine Markenrecherche nach bereits existierenden Drittmarken durchzuführen, um das Risiko der Ablehnung des Antrags möglichst gut abschätzen zu können. II. Eintragungsfähigkeit der Marke Das Amt prüft im Registrierungsverfahren die Eintragungsfähigkeit des Zeichens, daher sollte man dies vor Einreichung auch selbst tun, um die Erfolgsaussichten der Anmeldung abschätzen zu können. Eintragungsfähig ist ein Markenzeichen dann, wenn keines der in § 8 MarkenG genannten absoluten Schutzhindernisse vorliegen. Dies ist u.a. der Fall, wenn das zu schützende Zeichen Unterscheidungskraft besitzt, keinen die Waren und Dienstleistungen, für die es eingetragen werden soll, beschreibenden Charakter besitzt, nicht zum allgemeinen Sprachwortschatz gehört und auch nicht geeignet ist, über die geographische Herkunft der Produkte zu täuschen. Mangelnde Eintragungsfähigkeit liegt beispielsweise bei dem beschreibenden Begriff „vakuumverpackt“ vor oder bei dem Begriff „Lübecker Marzipan“, wenn das Produkt nicht aus Lübeck stammt. Bei Offensichtlichkeit des Vorliegens eines Schutzhindernisses sollte man von der Markenanmeldung absehen, denn eine Ablehnung des Antrags ist dann so gut wie garantiert. Bei Grenzfällen wüsste man zumindest, dass das Risikos einer möglichen Ablehnung des Antrags besteht. III. Durchführung einer Markenrecherche Da das Amt nicht prüft, ob bereits identische oder ähnliche Marken existieren, ist auf jeden Fall im Vorf…

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Erschienen 2. Januar 2008 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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