Die Vollmachtsvorlage einmal wieder - Textbausteine
am 06.09.2006 von Vier Strafverteidiger
In Straf- und Bußgeldsachen melde ich mich für meinen Mandanten mit folgendem Sätzchen zur Akte:
In der Ermittlungssache gegen Wilhelm Brause – 68 Js 655/05 – bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, dass mich der Beschuldigte mit der Interessenwahrnehmung beauftragt hat. Meine ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichere ich anwaltlich. Auf Meyer-Goßner, StPO, 48. A., Vor § 137 Rdz. 9 weise ich vorsorglich hin.
Den letzten Satz mit dem Zitat aus dem Standard-Kommentar habe ich vor kurzem erst in den Textbaustein eingefügt, weil ich damit vorsorglich Rückfragen von Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern verhindern will. Die hätten nämlich immer gern eine schriftliche Vollmachtsurkunde in ihren Akten. Genau das will ich (wie auch die anderen der Vier Strafverteidiger) eben nicht. Die Vollmacht bleibt in meiner Akte. Nur in bestimmten Einzelfällen lege ich sie vor.
Es beginnt dann trotzdem oft noch ein Gezerre um die Vorlage oder Nichtvorlage der Urkunde, das meine Mandanten erst einmal nicht verstehen. Deswegen habe ich diese Mandanten-Information geschrieben, um das Motiv für die Auseinandersetzungen mit der Staatsgewalt deutlich zu machen.
Die Information reiche ich …
Der Vermerk einer Staatsanwältin zur Vollmachtsvorlage
Vier Strafverteidiger / Ich hatte der Staatsanwältin geschrieben, daß ich die Vollmacht nicht vorlegen werde, weil das Gesetz dies nicht vorsieht. In der Ermittlungsakte finde ich dann diesen Vermerk, mit dem die Strafverfolgerin darauf reagiert: Das Schreiben…
Einspruchsrücknahme ohne schriftliche Vollmacht unwirksam?
kanzlei-hoenig.info / Eine neue Variante in dem Streit, ob der Verteidiger nun eine schriftliche Vollmacht zur Akte reichen muß oder nicht, hat sich das Amtsgericht in 59555 Lippstadt ausgedacht. Ich habe gestern “namens und mit Vollmacht” meines Manda…
Vollmachtsvorlage: Ein erstes Urteil aus Lippstadt
kanzlei-hoenig.info / Im Lippstädter Tanz um die Vollmacht ging es um die Frage, ob der Verteidiger, der noch keine schriftliche Vollmacht zur Akte gereicht hat, den von ihm – ohne Vollmacht – eingelegten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wieder z…
Überfordertes Gericht
kanzlei-hoenig.info / In einer Strafsache haben wir beim Amtsgericht Tiergarten Akteneinsicht beantragt. Und darum gebeten, uns die Akte zuzusenden; die Kosten für die Übersendung der Akte (12 Euro) werden wir zahlen, haben wir gleich mit unserer Bitte versproc…
Die unendliche Geschichte der Vollmacht
Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag / Es ist eine viel diskutierte Frage, ob es sinnvoll, oder sogar notwendig ist eine schriftliche Vollmacht in Straf- und Bußgeldverfahren mit zu den Akten zu reichen. Sofern keine schriftliche Vollmacht bei den Akten ist, ist der gewählte…
Das alltägliche Zerren um die Vollmacht
Vier Strafverteidiger / Als bekennender Vollmachtsnichtvorleger bin ich ja die regelmäßigen Bitten um Überreichung einer Vollmacht schon gewohnt. Diese erfolgen gerne auch im Zusammenhang mit bereits übersandten Akten. Mir erschließt sich da nicht…
