Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und überlange Vertragslaufzeiten
Tankstellenrecht | 15. Februar 2009 — Tankstelleneigentümer haben nach Vertragsende oft mit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Mineralölgesell…
Während die Mineralölgesellschaften bei Tankstellenpächtern möglichst kurze Bindungsdauern anstreben, vereinbaren sie bei Tankstelleneigentümern möglichst lange Bindungen. Der Tankstellenpächter kann in der Regel binnen sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Nach dem ersten Vertragsjahr verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs Monate, nach dem vierten Vertragsjahr beträgt sie neun Monate und nach dem siebten Vertragsjahr zwölf Monate zum Ende des Kalendermonats. Dagegen vereinbaren die Gesellschaften mit den Tankstelleigentümern in der Regel eine Grundlaufzeit von zehn Jahren mit zwei anschließenden 5-jährigen Verlängerungsoptionen. Auch Bindungsdauern bis 30 Jahre kommen vor.
Diese unterschiedliche Behandlung hat ihren Grund in der unterschiedlichen Interessenlage der Gesellschaften. Die Pächter werden durch die drohenden kurzfristigen Kündigungen zur Befolgung der im Augenblick mal modischen Verkaufspolitik der Gesellschaften gezwungen. Gerade in den Shops, die in der Regel in der alleinigen kaufmännischen Verantwortung der Pächter stehen, können die Gesellschaften derart Einfluss nehmen, der ihnen sonst nicht zusteht. Die kurzfristigen Warenbestückungen der Shops können die Gesellschaften in dieser Weise dem Tankstellenpächter ebenso vorschreiben wie den Verzicht auf die üblicherweise erzielbaren Einkaufsmargen und Zahlungsziele. Die Rechtssprechung des BGH, die in einem Einzelfall diese Zweckverknüpfung einer Kündigung für rechtswidrig hielt, blieb ohne Nachfolgeentscheidungen.
Auf solchen Druck verzichten die Gesellschaften gerne bei ihren Tankstelleneigentümern. Da begnügen sie sich mit dem Verdienst aus dem Vertrieb der Treibstoffe und in geringem Umfange aus dem Vertrieb der Schmieröle. Als Bonus liefern ihnen die Eigentümerverträge langjährige Alleinvertriebsbindungen zusammen mit den in der Zeit der Alleinvertriebsbindungen in einem begrenzten Bereich wirkenden Konkurrenzausschlüssen. Zeitlich lassen sich diese Konkurrenzausschlüsse weiterhin um wenigstens ein Jahr nach Vertragsende ausdehnen, indem die Gesellschaften anschließend das Tankstellengrundstück ihres Partners platt machen. Das kostet sie zwar um die 150.000,00 EUR an Beseitigungskosten. Aber soviel ist ihnen ein Jahr begrenzter Konkurrenzfreiheit wert.
Eine langfristige Vertragsbindung hat für den Eigentümer den Nachteil, dass seine Konditionen auf diese Zeit festgefroren sind. Der allgemeine Wertverlust des Geldes verringert schleichend seinen Gewinn, während die ständig steigenden Kraftstoffpreise ihm, der nach Absatzmengen in Liter vergütet wird, nicht zugute kommen. Wohlstand kann der Stationär so nicht erzielen. Was anfangs nach einem ausgewogenen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung aussah, wird binnen kurzem zu einem Missverhältnis zu Lasten des Eigentümers. Es wundert deshalb nicht, dass der Stationär, nachdem er bei der Gesellschaft vergeblich um eine Verbesser…
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