Die verknoteten Arme des Versicherungskraken

Der Mandant hatte einen schweren Verkehrsunfall und war ein halbes Jahr arbeitsunfähig. Nachdem ich mühevoll den gegnerischen Haftpflichtversicherer ausfindig gemacht hatte, habe ich den Versicherer in München angeschrieben und Schmerzensgeld geltend gemacht. Heute bekam ich mein eigenes Schreiben von einem dem Haftpflichtversicherer im Konzern verbundenen Rechtsschutz-Schadensversicherer in Berlin zurück. Eine Rechtsschutzversicherung unter der angegebenen Nummer existiere nicht. Stimmt. Ich hatte ja auch nicht den Rechtsschutzversicherer angeschrieben, sondern den Haftpflichtversicherer . Frech finde ich, dass man auf einem angetuckerten Formularblatt auch noch behauptet, man hätte mich angerufen und nicht erreicht. Das ist nachweislich gelogen, sagt meine Telefonanlage. Also rufe ich mal zurück. Beim Versicherer in Berlin weiß man zwar nicht, worum es geht; eines aber weiß man ganz genau: Wenn die Kollegen sagen, dass sie angerufen hätten, dann haben sie auch angerufen. Und ich bin schuld, weil ich nicht da war. Warum ich mein eigenes Schreiben an den Haftpflichtversicherer vom Rechtsschutzversicherer - noch dazu von einer völlig anderen Gesellschaft - wie…

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Themen: Berlin , Hamburg , Rechtsschutzschaden , Sonstiger Schaden , Haftpflichtschaden

Erschienen 9. Juli 2010 auf http://nebgen.blogspot.com.

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