Die unglaublich gerechte Betriebskostenverteilung
am 22.04.2008 von Handakte WebLAWg
Erneut hat sich der BGH mit der Verteilung von Betriebskosten befasst. Nach der Bestätigung, dass das Abflussprinzip auch im Mietrecht angewendet werden kann (BGH v. 20.2.2008 VIII ZR 49/07) und nach “Personen” nur anhand der tatsächlich festgestellten Bewohnerzahl abgerechnet werden darf (BGH v. 23.1.2008 – VIII ZR 82/07), musste sich der BGH mit der Abrechnung nach Wasseruhren befassen.
Im konkreten Fall rechnete der Vermieter die Kosten der Wasserversorgung nach dem Anteil der Wohnfläche der vermieteten Wohnung ab. Seit März 2003 waren - mit einer Ausnahme - alle Wohnungen des Gebäudes mit einem Wasserzähler ausgestattet. …
Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche, wenn nicht alle Mietwohnungen mit einem Wasserzähler ausgerüstet sind
Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. März 2008 (Az.: VIII ZR 188/07) entschieden, dass ein Vermieter einer Wohnung bei der Betriebskostenabrechnung grundsätzlich den Anteil der Wohnfläche zugrunde legen darf, wenn eine Wohnung…
Wasserumlage
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesgerichtshofs hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob der Vermieter einer Wohnung bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung verbrauchsabhängig abrechnen muss oder ob er den Anteil der Woh…
Aufzug ins Erdgeschoß
Blickpunkt Recht & Steuern / Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs durch Formularvertrag auch auf den Mieter einer Erdgeschosswoh…
Vermieter muss nicht modernisieren
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der BGH (Urteil vom 31.10.2007, Aktenzeichen VIII ZR 261/06) hat mal wieder ein Urteil zu Neben- und Betriebskosten einer Mietwohnung gefällt, die ja angesichts steigender Energiekosten immer mehr zu einer “Zweiten Miete” und damit zum S…
BGH: Beteiligung der Erdgeschossmieter an Aufzugskosten ist zulässig
JuracityBlog / Dies hat der unter anderem für Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit seinem Urteil vom 20.09.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: VIII ZR 103/06) entschieden. Danach können auch die Mieter einer Erdgesch…
Die Personenzahl kann bei einer Umlage von Betriebskosten nach Kopfzahl nicht nur auf das Einwohnermelderegister gestützt werden
Recht und Alltag / Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 23.01.2008 (Az.: VIII ZR 82/07) entschieden, dass der Vermieter einer Wohnung bei vereinbarter Umlage der Betriebskosten…
BGH Mietrecht: Wahl der Abrechnungsmethode bei der Nebenkostenabrechnung
Rechtblog / Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung stets nur diejenigen Kosten abrechnen darf, die auf einem Verbrauch im Abre…
BGH: Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten
ElbeBlawg / Der BGH hat durch Urteil entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs durch Formularvertrag auch auf den Mieter einer Erdgeschosswohnung umlegen darf. Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung des Klä…
Wir stellen uns ein Bein
LawBlog / Betriebskosten müssen spätestens nach einem Jahr abgerechnet werden (§ 556 Absatz 3 BGB). Das bemerkte jetzt wohl auch eine Vermieterin, die gegenüber dem Mieter das Jahr 2004 noch nicht abgerechnet hatte. Am Silvestertag 2006 fand der Mieter die…
