Die ungewollte Riester-Rente

Informationsbroschüren sollten nicht nur abgeheftet, sondern auch gelesen worden, mahnt RiaLG Raffael Trotta, Verfasser der folgenden Pressemitteilung:

Den Arbeitsminister Walter Riester gibt es schon lange nicht mehr. Trotzdem ist sein Name noch in aller Munde. Nach ihm ist die sog. “Riester-Rente” benannt; eine staatlich geförderte, ergänzende und freiwillige Form der Altersvorsorge. Der offizielle Begriff lautet “Zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge”. Eigentlich eine sinnvolle Sache, nimmt man die derzeitigen Schreckensmeldungen von der unsicheren gesetzlichen Rente ernst. Dennoch kommt es vor, dass ein Versicherter den Abschluss dieser Zusatzrente bereut - und sich von dem Vertrag wieder lösen will. Wendet er hierbei arglistige Täuschung oder Falschberatung ein, muss er diesen Vorwurf beweisen.

Gerade dies war einem Versicherungsnehmer, der sich betrogen fühlte, in einem jetzt entschiedenen Fall des Landgerichts Coburg nicht gelungen. Die Richter wiesen daher seine Klage gegen den Versicherer auf Feststellung , der Rentenversicherungsvertrag sei unwirksam, ab.

Die Hiobsbotschaft ließ den späteren Kläger nicht kalt. In den Medien hieß es allenthalben: Wegen der niedrigen Geburtenrate und der hohen Arbeitslosenzahl in Deutschland werde die gesetzliche Altersrente immer mehr abnehmen. Sogar von Altersarmut war die Rede. Anfang des Jahres 2003 schritt der Kläger deshalb zur Tat. Er bestellte einen Versicherungsvertreter zu sich nach Hause und ließ sich beraten. Das Resultat: Er schloss eine private Rentenversicherung ab, die den Anforderungen des “Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes” genügte. Kurze Zeit später beantragte der “frisch gebackene” Versicherungsnehmer die staatliche Altersvorsorgezulage. Die ihm von dem Versicherer mit der Police zugesandte Informationsbroschüre zu der Rentenversicherung legte er ungelesen beiseite. In der Folgezeit zahlte der Versicherte pünktlich und regelmäßig die monatlichen Versicherungsbeiträge - bis zum Juni 2004. Denn da kündigte der Kläger plötzlich den Versicherungsvertrag. Seine Begründung: Er habe jetzt erst gemerkt, eine “Riester-Rente” eingegangen zu sein. Der Versicherungsvertreter habe gewusst, dass er eine solche aus beruflichen Gründen nicht gewollt habe, sondern nur eine “normale Alters…

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Erschienen 11. Februar 2006 auf http://info.folkertjanke.de.

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