Die üble Nachrede des Rolf Bossi

Nach wie vor ist er der wohl bekannteste Strafverteidiger der Republik, auch wenn schon verschiedentlich in Zweifel gezogen wurde, ob seine Fachkompetenz auch seinem Ruf entspricht. Medial genial ist Rolf Bossi allemal. Heute morgen ist der inzwischen 83-Jährige, der auch schon zweifach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft worden ist, vom Amtsgericht Augsburg wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt worden, weil er - so die netzeitung - im Jahr 2005 als Verteidiger in einem Strafverfahren den drei dort tätigen Richtern eine "üble Justizkumpanei" vorgeworfen habe, nachdem die die Richter einen Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen abgelehnt hatten. Der Sachverständige hatte einen Mandanten Bossis gegen dessen Votum für verhandlungsfähig erklärt, was der Verteidiger als "Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention" und als "verantwortlungslos" kritisiert hatte. Die Strafkammer würde mit dem Sachverständigen zu dessen Nachteil zusammenwirken und dessen falsche Gutachten decken, soll Bossi weiter ausgeführt haben. Der Landgerichtspräsident stellte daraufhin Strafantrag gegen Bossi, obwohl der sich zwischenzeitlich entschuldigt hatte. Gegen das Urteil will er trotzdem angehen, weil er seine Äußerungen als durch die Meinungsfeiheit gedeckt ansieht. "Berechtigte Interessenwahrnehmung" und "kämpferische Verteidigung" sind auch Schlagworte, mit denen sich in diesem Fall arbeiten lässt. Bossi ist jedenfalls mal wieder in den Medien und das zählt ... Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Erschienen 4. Dezember 2006 auf http://www.strafblog.de.

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