Die Telekom hat ihre Internet-Flatrate irreführend beworben
Eigener Leitsatz:
Der Deutschen Telekom ist es untersagt mit einer hohen Übertragungsrate ihrer Internet-Flatrate zu werben, wenn nicht eindeutig
darauf hingewiesen wird, dass die Geschwindigkeit ab einem bestimmten Datentransfer gedrosselt wird.
Landgericht Bonn
Urteil vom 19.09.2011
Az.: 1 O 448/10
Tenor:
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu
250.000,00 , ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im Rahmen
geschäftlicher Handlungen ,gegenüber Verbrauchern auf dem - Telemediendienst mit der Internetadresse "www.t...de" eine Leistung mit der
Bezeichnung "Call & Surf Comfort VDSL" wie folgt anzubieten: 1. mit der Erklärung "Luxus- Highspeed- Surfen mit bis zu 25 Mbit/s"
(wie aus Anlage Antrag 1 ersichtlich) und auf die Tatsache, dass nach einem übertragenem Datenvolumen von 100 GB in einem Monat der
Internetzugang für den Rest des Monats auf maximal 6016 kbit/s für den Downstream und 576 kbit/s für den Upstream begrenzt wird, in
einer Leistungsbeschreibung hinzuweisen, die der Verbraucher erst erreicht, wenn er - zunächst den Link "AGB" bestätigt, - sodann über
eine nach Buchstaben geordnete Aufstellung über den Buchstaben "C" zu einem weiteren Link "Call & Surf Comfort" gelangt und - von
dort über den Link "Leistungsbeschreibung Call & Surf Comfort VDSL Standard" - das Dokument "Leistungsbeschreibung "Call & Surf
Comfort VDSL Standard" öffnet, und / oder 2. mit der Erklärung "Downstream bis zu 25,0 Mbit/s, Upstream bis zu 5,0 Mbit/s" (wie aus
Anlage Antrag 2 ersichtlich) - und auf die Tatsache, dass nach einem übertragenen Datenvolumen von 100 GB in einem Monat der für den Rest des Monats auf maximal
6016 kbit/s für den Downstream und 576 kbit/s für den Upstream begrenzt wird, in einer Leistungsbeschreibung hinzuweisen, die der
Verbraucher erst erreicht, wenn er - zunächst den Link "AGB" bestätigt, - sodann über eine nach Buchstaben geordnete Aufstellung über
den Buchstaben "C" zu einem weiteren Link "Call & Surf Comfort" gelangt und - von dort über den Link "Leistungsbeschreibung Call
& Surf Comfort VDSL Standard" - das Dokument "Leistungsbeschreibung Call & Surf Comfort VDSL Standard" öffnet, und / oder 3.
mit der Erklärung Internet-Flatrate: "Sie surfen rund um die Uhr zum Festpreis - ohne Zeit - oder Vorumenbeschränkung" (wie aus Anlage
Antrag 3 ersichtlich), wenn nach einem übertragenen Datenvolumen von 100 GB in einem Monat der Internetzugang für den Rest des Monats
auf maximal 6016 kbit/s für den Oownstream und 576 kbit/s für den Upstream begrenzt wird. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den
Kläger 200,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.12.2010 zu zahl…
» Vollständiger Artikel